Versandkosten steuerlicher Umsatz oder nicht?

6 Antworten

es handelt sich hierbei um "umsatz"... sagen wir besser : ERLÖSE!

die frage der umsatzsteuerpflichtigkeit klären wir später...

da du versandkosten für den versand eines verkauften artikels als kosten ansetzt, sind die versandkosten, die der käufer an dich entrichtet, erlöse!

ein potenzielle rechung kannst du auf 2 arten schreiben (für den käufer macht das keinen unterschied, für dich schon!!!!!!)

bsp 1: artikel 100€ zzgl ust 19€

rechnungsbetrag 119 € zzgl. versand 7 € (ohne USt)

von verkäufer zu zahlen: 126 €

bsp 2: artikel 100€ zzgl. versand 5,88 zzgl ust 20,12€

rechnungsbetrag 126 €

von verkäufer zu zahlen: 126 €

was sich in dem fall ändert: die umsatzsteuerliche bemessungsgrundlage für die umsatzsteuer! dein ertrag ist in dem fall ebenfalls ein anderer...

domme55  05.08.2015, 14:28

Was sich auch noch ändert: im Bsp. 1 wird er bei einer Umsatzsteuerprüfung 1,12 Euro Umsatzsteuer plus Säumniszuschlag für meist 2-3 Jahre (je nachdem wie weit das FA zurück geht) zahlen müssen.

Da er vermutlich nicht nur einen Verkauf sondern wahrscheinlich Tausende gemacht hat sind dies schnell mal 10.000 Euro plus etwa 12-20% Säumniszuschlag. Aber nur wenn er Glück hat ist es noch § 378 Leichtfertige Steuerverkürzung. Wenn er Pech hat § 370 Steuerhinterziehung.

Die Frage ist zwar inzwischen 5 Jahre alt aber da die Antworten bisher alle eigentlich falsch sind hole ich diese Uralt-Frage mal wieder raus.

Es ist nicht erlaubt eine Rechnung in der Form 100 Euro + 19% Umsatzsteuer + 7 Euro Versand ohne Umsatzsteuer zu stellen! (Antwort von StefanGPunkt)

Ebenso ist es falsch dass Versandkosten nicht der Umsatzsteuer unterliegen würden (Antwort von icke01).

Und auch falsch die Aussage dass sie mit 7% Umsatzsteuer behaftet wären (Antwort von Franky19841).

Genauso falsch wie die Aussage dass es davon abhängt ob mit DHL oder einem anderen Versender.

Korrekt ist:

Erstmal muss unterschieden werden zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Ich gehe davon aus, dass §19 nicht in Anspruch genommen wurde!

Betriebsausgaben: Da kommt es dann einzig und alleine auf den Beleg an! Erfüllt dieser die gesetzlichen Anforderungen für den Vorsteuerabzug darf die darauf ausgewiesenen Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden, falls nicht dann darf nur die Gesamtsumme als Ausgabe berücksichtigt werden.

Betriebseinnahmen:

Hier gibt: Hauptleistung begründet Nebenleistung oder Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung. Dies heisst: Verkaufst Du etwas für das 19% Umsatzsteuer fällig werden sind auch die Versandkosten mit 19% zu berücksichtigen. Verkaufst Du etwas für 7% sind die Versandkosten mit 7% zu berücksichtigen und verkaufst Du etwas das umsatzsteuerfrei ist sind die Versandkosten auch umsatzsteuerfrei!

Weiter ist es bei gemischten Hauptleistungen so dass auch die Nebenleistung anteilig gemischt besteuert wird! Bspw. 100€ + 19% und im gleichen Paket 50€ + 7% bei 7 Euro Versandkosten wären das

4,67 Versandkosten plus 19% = 0,89
2,33 Versandkosten plus 7% = 0,16

Nimm Dir einfach mal eine Rechnung einen großen Onlinehändlers. Da hast Du bestimmt was bei Dir daheim rumliegen. Die machen das idR. korrekt.

Wäre dies nicht so sondern die Versandkosten wären Umsatzsteuerfrei würde man durch hohe Versandkosten und niedrige Artikelpreise die Umsatzsteuer auf sehr simple Weise umgehen können!

Das Gleiche gilt übrigens auch z.B. bei anderen Leistungen die eine Nebenleistung haben. Z.B. bei Pflegeleistungen bei denen Fahrtkosten abgerechnet werden gibt es auch Leistungen die Umsatzsteuerpflichtig und andere die Umsatzsteuerfrei sind. Auch dort begründet die Hauptleistung die Nebenleistung.

Auf jedenfall getrennt angeben, Portokosten enthalten i.d.R. keine MwSt.
Das sind Fragen an Deinen Steuerberater.

ebaydreck  12.02.2010, 09:03

"Portokosten enthalten i.d.R. keine MwSt." Nur bei DHL/DP, ansonsten IMMER!!!!

Versandkosten entahlten , wenn nicht mit POST/DHL versendet 19% Umsatzsteuer und werden ganz normal als Ausgaben unter einem eigenen Konto verbucht. Frag mal Deinen Steuerberater.

versandkosten laufen unter 7% und müssen als ausgaben verrechnet werden.

ebaydreck  12.02.2010, 09:03

"versandkosten laufen unter 7% " : so ein Quatsch