Welche Gegenstände werden im Erbfalle zum Erbvermögen/Nachlass gezählt und was muss nicht berücksichtigt werden, da zum Ehegatten-Voraus gehörend?

3 Antworten

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so geht es mir gerade auch

der Haushalt gehört deiner Mutter, mit den Wertgegenständen des "Vaters" ist es anders, nur wer weiß um diese ?

ein Erbschein wird nur ausgestellt, wenn alle unterschreiben

nimm dir nen Anwalt

Zwicknick 
Fragesteller
 29.12.2016, 20:26

Genau das ist die Frage. Welche Gegenstände muss sie aufführen....alle Gegenstände des Haushalts oder nur die persönlichen Gegenstände meines Stiefvaters?

sagitarius01  29.12.2016, 20:27
@Zwicknick

nur die persönlichen

Alles was dein Stiefvater vor der Ehe mit deiner Mutter besaß, unterliegt zur Hälfte dem Erbanspruch des leiblichen Kindes, die andere Hälfte erbt deine Mutter.

Von allem was in der Ehe (Zugewinngemeinschaft) angeschafft wurde gehört die Hälfte deiner Mutter, die verbleibende Hälfte teilen sich wieder deine Mutter und das leibliche Kind, als Erben.

Wenn deine Mutter eine Rechtschutzversicherung hat, dann sollte sie sich um einen Anwalt kümmern.
Fordern kann ein Anwalt alles, was rechtens ist, ist eine andere Seite.

Zwicknick 
Fragesteller
 29.12.2016, 20:24

Leider hat sie keine RV. Und ich möchte umgehen, dass Sie sich einen Anwalt nehmen muss für eine Sache bei der sie ggf. keinen braucht. Es geht ja auch um kein Vermögen, ganz im Gegenteil. Das glaubt jedoch mein Stiefbruder nicht.