Steuerklasse 3/5 oder 4/4?

5 Antworten

Hi,

3/5 würde ich nur dann machen, wenn der unterschied zwischen den Gehältern sehr groß ist.

Ansonsten 4/4 damit man am Ende des Jahres nicht nachzahlen muss.

Gruß

Shanks

eine weitere Möglichkeit wäre mit Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren.

Wie gesagt, am Jahresende kommt immer das gleiche raus, es bestimmt nur die Höhe der monatlichen "Vorauszahlungen".

Für die Berechnung des Elterngeldes wäre es allerdings wichtig, dass die Ehefrau rechtzeitig auf 3 geht, dann gibt es mehr Elterngeld.

Ein Punkt, der dabei oft übersehen wird, ist, daß sich das spätere Rentenniveau u. a. auch am Nettoverdienst orientiert.  Die Wahl der Steuerklassenkombi kann also durchaus auch Auswirkungen darauf haben, wer später welche Rente bekommt.

Es gibt Rechner dazu im Netz

Ganz kurz.

Wenn Deine Frau schon in Elternzeit ist, dann macht es keinen Unterschied, weil am Jahresende sowieso alles in einen Topf geworfen wird.

Vor der Elternzeit (am besten noch bevor man schwanger wird) ist es von Vorteil, weil sich das Elterngeld am Einkommen der Frau (nach Steuerabzug) orientiert.
Sprich: Vor der Mutterschaft sollte die Frau möglichst wenig Steuern zahlen (Steuerklasse 3) , damit das Elterngeld steigt (natürlich nur unter der Voraussetzung das die Frau auch die Elternzeit nimmt). Der Ehepartner (obwohl er mehr verdient) nimmt die 5 und zahlt dafür mehr Steuern. Am Jahresende bekommt das Ehepaar das aber wieder zurück, deshalb macht das aufs Jahr gesehen nichts aus.

Aber: Das Elterngeld unterliegt dem Progerssionsvorbehalt, d.h. es wird 'nachversteuert'. Allerdings nur mit dem Steuersatz, den Du ohne des Elterngeld gehabt hättest.

Im übrigen wird das Finanzamt nachfragen, warum Du diese unübliche Steuerart wählst. Dann nicht einschüchtern lassen, das Finanzamt kann das nicht verhindern.

AnReRa  01.09.2016, 13:09

Wenn es kein Elterngeld mehr gibt oder die Frau wieder arbeitet, dann wieder 3/5 damit es pro Monat 'besser' aussieht.

Petz1900  01.09.2016, 13:16

Das FA schüchtert niemanden ein.

AnReRa  01.09.2016, 13:20
@Petz1900

Das FA schüchtert niemanden ein.

Wir haben 2 Briefe bekommen uns doch bitte (umgehend) beim FA zu melden, warum wir genau den oben genannten Wechsel vorgenommen haben. Aus anderen Quellen weiss ich, dass werdende Eltern sogar von einem MA der zuständigen Behörde angerufen wurden.
Ob man das jetzt als 'Einschüchterungstaktik' werten mag oder nicht soll jeder selbst entscheiden.
Tatsache ist, dass diese 'Optimierung' beim Elterngeld von den Behörden nicht geplant war.

wfwbinder  01.09.2016, 13:41

  Das Elterngeld unterliegt dem Progerssionsvorbehalt, d.h. es wird 'nachversteuert'. Allerdings nur mit dem Steuersatz, den Du ohne des Elterngeld gehabt hättest.

Genau anders rum. Das Elterngeld wird nicht besteuert, aber es erhöht den Steuersatz auf die steuerpflichtigen Einkünfte.

AnReRa  01.09.2016, 13:49
@wfwbinder

Stimmt natürlich. Mea culpa ...