Steuererklätung - Ehegattensplitting rückwirkend?

1 Antwort

Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten, die nicht dauernd getrennt gelebt habe, wird bei einer Zusammenveranlagung der Splittingtarif angewandt, unabhängig davon, wann im Kalenderjahr die Eheschließung erfolgte.

Kurz gesagt: Die Abgabe einer Einkommensteuererkärung sollte sich lohnen.