Wie erklärt sich die Unterhaltspflichtige Person?

1 Antwort

Deine Frau gilt grundsätzlich erst mal als unterhaltsberechtigt. Da gibt es auch keine konkreten Grenzen. Der Insolvenzverwalter müsste einen Antrag bei Gericht stellen, um diesen Status aberkennen zu lassen. Bis dem stattgegeben wird, wird sie als unterhaltspflichtige Person gerechnet. Falls der Verwalter Erfolg hat, gilt das erst ab dem Monat des Urteils. Man muss da nichts rückwirkend zurückzahlen. Du kannst sie also ohne Risiko bei Deinem Arbeitgeber angeben. Stellt sich nur die Frage, wie das Verhältnis zum Insolvenzverwalter bis jetzt war und ob man da jetzt „auffallen“ möchte. Würde das aus dem Bauch heraus, am Verdienst Deiner Frau entscheiden. Wenn sie wirklich ganz ordentlich verdient, würde ich es nicht machen.