Wie erklärt sich die Unterhaltspflichtige Person?
Ich bin in der Privatinsolvenz und habe die Aussicht endlich wieder eine Arbeit zu finden. Ca. 2 Jahre nach dem Inso- Antrag habe ich nochmals geheiratet, verfügte bis dahin selber über kein Einkommen. Nach vielen Bewerbungen scheint sich das endlich zu ändern. Nun habe ich im Netz geschaut bzgl. Pfändungsgrenze und werde nicht ganz schlau.
Meine Frau ist Berufstätig und hat auch in Zukunft ein höhreres Einkommen als ich und hat die Steuerklasse III. Ich werde in die IV gehen.
In den Pfändungstabellen sind auch die Unterhaltspflichtigen Personen aufgeführt.
Zählt meine Frau, trotz eigenem Einkommen, nun als Unterhaltspflichtige Person oder nicht?
1 Antwort
Deine Frau gilt grundsätzlich erst mal als unterhaltsberechtigt. Da gibt es auch keine konkreten Grenzen. Der Insolvenzverwalter müsste einen Antrag bei Gericht stellen, um diesen Status aberkennen zu lassen. Bis dem stattgegeben wird, wird sie als unterhaltspflichtige Person gerechnet. Falls der Verwalter Erfolg hat, gilt das erst ab dem Monat des Urteils. Man muss da nichts rückwirkend zurückzahlen. Du kannst sie also ohne Risiko bei Deinem Arbeitgeber angeben. Stellt sich nur die Frage, wie das Verhältnis zum Insolvenzverwalter bis jetzt war und ob man da jetzt „auffallen“ möchte. Würde das aus dem Bauch heraus, am Verdienst Deiner Frau entscheiden. Wenn sie wirklich ganz ordentlich verdient, würde ich es nicht machen.