Ist eine Steuerklärung bei Krankengeld und Ausgaben sinnvoll?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

nur wenn du durch die Beträge über die Zumutbare Belastungsgrenze kommst...und die ist verhältnismäßig hoch!!

http://www.konz-steuertipps.de/konz/tipp/aussergewoehnliche-belastungen/393.

Wenn du immer gleich viel an Krankengeld bekommen hast, dürfte dir nur im Bezug auf diesen Aspekkt eine Einkommenssteuererklärung vermutlich nicht viel bringen...anderst sehe der Fall aus, wenn du einen Teil des Jahres über dein normales Gehalt bezogen hättest

Lolania 
Fragesteller
 19.01.2011, 00:56

die Belastungsgrenze habe ich weit überschritten (daneben hatte ich auch trotz Krankheit Werbungskosten). Kann ich sowas nicht irgendwie ins nächste Jahr übertragen...? (ich kenne mich so wenig aus,weiß auch nicht, wie das gehen würde)

nadine120785  19.01.2011, 07:43
@Lolania

wenn du in der GKV bist, würde ich erstmal prüfen, ob du nicht einen Teil des Geldes von denen zurück bekommst...(ist unterm Strich mehr wie bei der Steuer)...ansonsten kann ich da nur auf Wikipedia verweisen...ich vermute, dass ein Vortrag auch bei der normalen Lohnsteuererklärung funktioniert...(hol dir diesbezüglich doch eine einfache Auskunft beim Finanzamt...i.d.R. geben sie solche Auskünfte)

Falls Sie nur einen Monat gearbeitet haben, sollte Sie sowohl die Lohnsteuer als auch Kirchensteuer und Soli sollten Sie über die Einkommensteuererklärung wiederkriegen. Schließlich haben Sie zumindest zum Jahresanfang ja das Gehalt von Ihrem Arbeitgeber bekommen und dieser hat von diesem Gehalt die entsprechenden Abgaben (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli) abgeführt. Wie viel Sie an Lohnsteuer gezahlt haben, können sie einfach Ihrer Lohnabrechnung und Ihrer Lohnsteuerbescheinigung, die Sie von Ihrem letzten Arbeitgeber erhalten haben, entnehmen. Die Abgabe einer Steuererklärung dürfte sich daher für Sie lohnen. So dürften Sie die gezahlten Steuern zurück erhalten. Zudem müssen Sie das erhaltene Krankengeld angeben. Eine entsprechende Bescheinigung sollte Ihnen ebenfalls vorliegen. Diese muss ebenfalls dem Finanzamt eingereicht werden. Das Krankengeld können Sie unter dem Punkt "Weitere Einnahmen" eintragen. Diesem finden Sie im Bereich Anlage N. Setzen Sie dort bei dem Punkt "Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld" ein Häkchen und Sie können auf den Folgeseiten die Höhe des erhaltenen Krankengeldes angeben.

Lolania 
Fragesteller
 19.01.2011, 01:00

Vielen Dank für die Erläuterungen! Nein, ich habe das ganze Jahr das Geld von der Krankenkasse erhalten. Wie oben im Kommentar schon geschrieben, hatte ich überlegt, ob man vielleicht diese außergewöhnlichen Belastungen ins nächste Jahr übertragen kann oder so (sowas wie Verlustübertrag...???)?

DerHans  20.04.2011, 11:06
@Lolania

Ja ein Verlustvortrag auf das nächste Steuerjahr ist auch für Arbeitnehmer möglich.

DU BIST VERPFLICHTET, da du Lohnersatzleistungen erhalten hast die dem Progressionsvorbehalt unterliegen § 32 b EStG.

Wenn Du keine anderen Einnahmen hattest (Entgeltfortzahlung Arbeitgeber) o andere Positive Einkünfte, wird auch die Feststellung von außergewöhnlichen Belastungen nichts bringen, da nur negative Einkünfte vor- bzw.zurückgetragen werden können (§ 10 d Verlustabzug).

Eine Lohnsteuererklärung macht man ja in der Hoffnung, einen Teil der geleisteten Steuer zurück zu bekommen. Wenn Du durchgehend Krankengeld bezogen hast, dann haste ja auch keine Steuer bezahlt, oder irre ich da? Wenn Du keine LSt. gezahlt hast, wovon willste denn dann was zurück bekommen? Macht somit keinen Sinn, die Steuererklärung.

Nur wenn Du verheiratet bist und Deine Perle geht arbeiten und hat Steuern gezahlt und Ihr habt Ehegattensplitting, dann wird ein Schuh draus, dann auf jeden Fall die Erklärung machen.

Lolania 
Fragesteller
 19.01.2011, 00:58

ne, verheiratet bin ich nicht. Irgendwie dachte ich, man kann diese außergewöhnlichen Belastungen (über der Grenze) dann ins nächste Jahr übertragen oder so...???

winherby  19.01.2011, 01:11
@Lolania

Die größte Chance besteht von Deiner Krankenkasse den Teil zurück erstattet zu bekommen, der über der zumutbaren Grenze liegt. Ist glaube ich in Deinem Fall alles was über 1% des Jahresgehaltes liegt. Für dieses Jahr gleich eine Befreiung beantragen, falls das Krankengeld weiterläuft. Das mit den Werbungskosten und Verlustübertrag kannste beim FA erfragen, die müssen dazu Auskunft geben.