Kann ich Krankengeld und Arbeitslosen-geld I gleichzeitig beziehen?
Hallo zusammen, ich war Anfangs des Jahres 2 Monate arbeitslos (Burnout) und habe Krankengeld von meiner Krankenkasse erhalten.
Zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit habe ich das Arbeitslosen-geld I beantragt, und vor kurzem meine Unterlagen erst vollständig nachgereicht. Nun habe ich rückwirkend das ALG 1 ausgezahlt bekommen. Ich bin mir nicht sicher, ob die Agentur für Arbeit weiß, dass ich Krankengeld bezogen habe.
Darf ich Krankengeld und ALG 1 gleichzeitig beziehen oder fällt das bei der Steuererklärung spätestens auf?
5 Antworten
Nein.
Was Du von einer Seite bekommst wied Dir von der aneden abgezogen.
Wenn Du Bargeld bekomst.. Niemals auf ein -konto einzahlen!!!!
Mario
Gleichzeitiger Bezug beider Leistungen ist meines Wissens nach nicht möglich.
Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses (nicht nach dem Ende des Krankengeldbezuges) hättest Du Dich arbeitslos melden müssen.
Wenn Du während der Arbeitslosigkeit weiter krank warst, hättest Du nach meiner Kenntnis maximal 6 Wochen lang Arbeitslosengeld beziehen können und danach ggf. wieder Krankengeld.
Ich gebe aber gerne zu, daß Krankengeldbezug nicht zu meinen Spezialgebieten gehört. Deshalb äußere ich hier lediglich eine Einschätzung.
Nein, denn beides sind Lohnersatzleistungen im weiteren Sinne. Es wäre gut, wenn du eine von beiden Stellen auf deren Fehler hinweist, denn eine Stelle wird über kurz oder lang die Rückforderung an dich stellen.
Leg das Geld an die Seite, die Forderung kommt sicher in Form einer Verrrechnung mit dem weiteren Arbeitslosengeld. Die Krankenkasse stellt bei der BA einen Erstattungsanspruch, die BA zahlt an die Krankenkasse und kürzt dich dann die Leistung um diesen Betrag.
Nein man beides nicht zusammen beziehen.
Die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit werden untereinander ein Erstattungsanspruch geltend machen.
Damit hast du nichts zu tun wirst aber wahrscheinlich eine Info Schreiben bekommen
Wenn du Krankengeld bekommen hast, warst du ja nicht arbeitslos.
Das musst du zurückgeben.
Wenn du Krankengeld bekommen hast, warst du ja nicht arbeitslos.
Wie kommst du denn darauf?
Selbstverständlich kann man auch als Arbeitsloser Krankengeld beziehen; für die Zeit des Krankengeldbezugs ruht allerdings der Anspruch auf Arbeitslosengeld