Nahrungsergänzung Absetzen in der Steuererklärung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

unter außergewöhnliche Belastungen.

wow, das war schnell! danke Ihnen. Ich hab echt versucht zu googlen, aber die Treffer waren nicht wirklich hilfreich, immer ging es nur um Geldzuwendungen, und bei meinem Fall zahle ich Oma ja nicht direkt geld, sondern bestelle immer die Trinknahrung zu ihrer Adresse, als Lieferort, Rechnungen sind dann auf meinem Namen.

da kommen übrigens auch Dinge wie Brillen und sonstige medizinischen Sachen rein wenn du die bezahlst

@Minerva78

gottseidank hab ich noch andere Cousins und Cousinen, die dann solche Dinge übernehmen. Danke für den Tipp, ich geb es denen auf jeden Fall weiter. Ich hoffe, die haben die Rechnungen etc behalten.

ich unterstütze meine Grossmutter seit 2016

Ok also eine nach §1601 BGB unterhaltsberechtigte Person.

unter Unterhalt an bedürftige Personen?

ja.

außergewöhnliche Belastungen?

Das zählt als außergewöhnliche Belastung. Sonderausgaben wären glaube ich nur beim Ehegattenunterhalt mit Anlage U möglich. Der Unterschied ist, das die zumutbare Belastung abzuziehen ist.

Wenn deine Oma stark untergewichtig ist und schlecht essen kann , dann übernimmt das die Krankenkasse

danke. Wir haben damals vor 3 Jahren gefragt, aber die AOK hat es abgelehnt. in der Zwischenzeit isst oma noch schlechter, ich werde es nächstes Jahr nochmal versuchen. Die begründung war, sie könnte ja noch essen, das Gebiss ist noch in Ordnung, sie strengt sich nur nicht genug an mit dem Essen fester Nahrung.

@neuss2010

Einen Mitarbeiter der Krankenkasse der sowas antwortet möchte man gerne fragen wie es aussähe, wenn er sich in dieser Situation befindet. Ich wünsche euch viel Erfolg und deiner Oma ein beschwerdearmes Leben