Steuer Frage Ausbildung Werbungskosten?

4 Antworten

Deine Werbungskosten sind geringer als der Pauschbetrag, also fallen die nicht ins Gewicht. Und da der Pauschbetrag eh schon bei der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt wurde auch dieser nicht.

Sollte das Zeitung austragen auf Minijob-Basis abgerechnet werden, ist das für die Einkommensteuer nicht relevant.

Da dein (vermutlicher) Gewinn mahr als 410 € beträgt bist du verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, dabei kann es zu einer geringen Nachzahlung kommen.

Ich ergänze mal etwas zu den anderen Antworten was die Werbungskosten betrifft... da wurde etwas nicht aufgeklärt.

Du hast 2 Optionen... entweder du machst bei den Fahrtkosten von den tatsächlich gezahlten Beträgen gebrauch (YoungTicket 720,00 €)... ODER von der Entfernungspauschale.

Gib einfach bei Google.de/maps im Routenplaner die kürzeste Straßenverbindung (mit PKW) zwischen deiner Wohnung und Arbeitsstätte an. Angenommen die kürzeste Entfernung beträgt 25 km, dann sehen die Werbungskosten wie folgt aus:

  • Entfernungspauschale (25 km x 0,30 € x 230 Tage): 1.725,00 €
  • pauschale Arbeitsmittel: 110,00 €
  • Kontoführungsgebühren: 16,00 €
  • Gesamt: 1.851,00 €

Somit liegen diese wesentlich höher als der Pauschbetrag von 1.000,00 €.

MarkusLimo 
Fragesteller
 16.11.2017, 07:01

Vielen Dank tatsächlich muss ich immer 25 km hin und 25 zurück. Hat das Vorteile für mich die hohen Werbungskosten kann ich die absetzen lassen und müsste dann nichts an das Finanzamt zahlen ?

Was würde passieren wenn ich keine Steuererklärung abgebe  :D

MickyFinn  16.11.2017, 08:53
@MarkusLimo

Bei den 25 km handelt es sich um die einfache Strecke, sprich -> nur die Entfernung der Arbeit ist maßgeblich... die 25 km zurück sind bei der Pauschale irrelevant.

Die 230 Tage habe ich geschätzt, werden i.d.R. vom Finanzamt akzeptiert wenn man durchgängig nicht Krank war.

Allein durch die Pauschalen, kannst du davon ausgehen, das 1.851 € Werbungskosten aus den Einkünften der nichtselbstständigen Tätigkeit berücksichtigt werden (bei den 110 € für pauschale Arbeitsmittel könnte es sein, das einige Finanzämter nörgeln und nur 102 € zum Abzug zulassen).

,,Was würde passieren wenn ich keine Steuererklärung abgebe  :D"

Naja... aufgrund deiner Einkünfte aus der kleinunternehmerischen Tätigkeit, könnte eine Schätzung erfolgen. In dem Fall einfach Einspruch einlegen, mit der Begründung das du die Erklärung unverzüglich nachreichst.

 

Du bist jedenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Deine Nebeneinkünfte übersteigen 410 € im Jahr.

Falls das Austragen der Zeitungen als geringfügige Beschäftigung läuft entfällt das bei der Steuererklärung, weil der Arbeitgeber die Abgaben zahlt.

Gib die Zahlen in ein Steuerprogramm (oder in das Elster Formular) ein und rechne es durch.

kommt n bisschen drauf an, ne.. wieviel du noch für Versicherungen gezahlt hast, ob da evtl noch außergewöhnliche Belastungen hattest usw usw. Wenn sie dich schätzen, kann es immer passieren, dass du, auch zu unrecht, zahlen musst. Das FA schätzt eher selten zugunsten des Steuerpflichtigen.