Steuernachzahlung für rückwirkende Rente und Krankengeld 2011

5 Antworten

Gegenüber den Finanzbehörden hat aber der Rentenversicherungsträger den gesamten Rentenbetrag als an mich gezahlt ausgewiesen,.

Was ja auch stimmt. Durch den rückwirkenden Erwerbsminderungsrentenanspruch wäre ja sonst dieselbe Leistung an Dich 2x erfolgt, also verrechnet die KK mit dem Rentenversicherungsträger die gezahlten Gelder entsprechend.

So ist es jetzt zu einer kräftigen Steuernachforderung gekommen.

Das wäre es anders wohl auch. Aber das nur am Rande.

Ist ein Widerspruch erfolgversprechend?

M.E. nein.

Ich weiß, dass das mir bereits gezahlte krankengeld ja eigentlich steuerfrei ist

Steuerfrei ja, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. In Deinem Fall ist aber die Auszahlung von Krankengeld rückwirkend aufgehoben worden, und somit sind die an dessen Stelle getretenen Rentenbeiträge steuerpflichtiges Einkommen. Du müsstest also Klage gegen den rückwirkenden Erwerbsminderungsrentenbescheid zum 1.1.2011 führen, da der Steuerbescheid schlicht auf der formal korrekten Faktenlage basiert. Ob das sonderlich erfolgsversprechend ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Ist ein Widerspruch erfolgversprechend? Ich weiß, dass das mir bereits gezahlte krankengeld ja eigentlich steuerfrei ist.

Es gibt im Steuerrecht keinen Widerspruch als Rechtsbehelf. Der steuerliche Rechtsbehelf heißt Einspruch, das müsste doch wohl auch in dem Steuerbescheid ausdrücklich drin stehen, oder nicht?

Was da jetzt besteuert wird, ist nicht das Krankengeld; insofern sind alle Überlegungen in Bezug auf die Steuerfreiheit von Krankengeld überflüssig. Wie du selbst schreibst, hast du ja eben rückwirkend überhaupt kein Krankengeld bekommen, sondern vielmehr Erwerbsunfähigkeitsrente. Und Rente ist grundsätzlich steuerpflichtig. Ob die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente korrekt erfolgt ist, wird dir deine Steuerberaterin schon erklären.

Gegenüber den Finanzbehörden hat aber der Rentenversicherungsträger den gesamten Rentenbetrag als an mich gezahlt ausgewiesen

Ob er nun direkt an dich ausgezahlt wurde oder mit Forderungen der Krankenkasse verrechnet wurde, ist ohne Belang. Insgesamt hast du den vollen Rentenbetrag erhalten.

Krankengeld ist zwar steuerfrei unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (erhöht das zu versteuernde Einkommen).

Eine Rente der GRV ist steuerpflichtiges Einkommen.

Dir wurde Krankengeld gezahlt, weil die Rente noch nicht bewilligt wurde. Also heißt das, dass du ab 01.01.2011 sonstige Einkünfte aus Rente bezogen hast, die Zahlungen hast du auch 2011 erhalten. Deshalb ist es richtig, dass die Renteneinkünfte auch ab 01.01.2011 der Besteuerung unterliegen. Durch die Verrechnung des Krankengeldes hast du ja streng genommen im Ergebnis auch keines bezogen. Und selbst wenn, unterläge der Betrag dem Progressionsvorbehalt, so dass auch darauf Steuern nach zu entrichten wären.