Steuererklärung Nachweise/Umzug?
Moin,
ich habe mal eine Nachfrage, die etwas unfangreicher sein wird.
Ich bin letztes Jahr aufgrund einer besseren Position von Braunschweig nach Erfurt gezogen, der gesamte Prozess war allerdings relativ teuer. - Das Finanzamz möchte jetzt Nachweise
Zum Einen habe ich einen Mietwagen genommen (253€, Beleg vorhanden)
Desweiteren bin ich 2x zwecks Umzug mit meinem Kombi zwischen alten und neuen Wohnort gefahren (Möbel transportiert) - wie kann ich das Belegen, wenn ich keine Tankrechnung mehr habe?
Außerdem habe ich inkl. gebrauchter und neuer Möbel ca. 860 ausgegeben, davon waren Bett (250€), Sofa (260€) und Kommode + Sideboard (200€) gebraucht. Dafür habe ich Quittungen aus einem Quittungsblock - reichen diese ?
Weiterhin war ich für 150€ bei Ikea einkaufen. Dummerweise finde ich hier die Rechnung nicht mehr, einen Kontoauszug gibt es aber. Reicht dieser? Bei Ikea kann man ja "fast" nichts anderes als Möbel oder Bedarf kaufen..
Und noch eine Frage;
Am 01.07.2020 habe ich meine Wohnung in Erfurt bezogen. Aufgrund einer von mir gewünschten Küchenübernahme meiner alten Wohnung habe ich allerdings einen Nachmieter gesucht. 8 Wochen am Stück musste ich also jeden Freitag von Erfurt nach Braunschweig, um die ganzen Nachmieter termine wahrzunehmen. Hin und zurück sind das also 16 Fahrten. Dummerweise wird aber in solchen Sachen nur ein Weg berechnet, oder? Zumindest das Finanzamt möchte jetzt von meinem Arbeitgeber ein Schreiben haben, das mir bestätigt, dass diese Wege aus beruflichen Gründen nötig waren, weil es wohl laut Steuererklärung eher so aussieht, als wären diesen langen Fahrten aufgrund eines eintägigen Aufenthaltes ohne Übernächtung an meinem Arbeitsplatz geschehen, was aber lediglich meinen Umzug bzw. der Suche eined Nachmieters galt.
Sind solche Fahrten trotzdem absetzbar?
Und was ist wenn nicht. Ist die steuererklärung dann hinfällig oder wird dann ein solche Punkt einfach nicht mehr beachtet, falls nicht absetzbar?
3 Antworten
Die Möbelkäufe sind nicht absetzbar
ansonsten
Umzugskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen - Finanztip
Nr. 2 und 3
Die meisten Posten Deiner Umzugsrechnung musst Du belegen. Weitere Kosten werden von einer Pauschale erfasst, die Du von Deinem zu versteuernden Einkommen abziehen darfst. Grundsätzlich kannst Du geltend machen:
- 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen,
- Maklergebühren für Mietimmobilien, aber nicht für Eigentum – diese Kosten zählen wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungskosten und müssen über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden,
- doppelte Mietzahlungen für bis zu sechs Monate, falls Du Deine alte Wohnung nicht sofort kündigen kannst oder willst,
- maximal drei Monatsmieten für die neue Wohnung, die noch nicht genutzt werden kann,
- Kosten für den Transport des Hausrats,
- Kosten für einen Kochherd bis zu 230 Euro sowie für Öfen bis zu 164 Euro und
- Reparaturen von Transportschäden.
Für sonstige Umzugskosten kannst Du zusätzlich einen Pauschalbetrag ansetzen, ohne Einzelnachweise erbringen zu müssen. Die Umzugskostenpauschalen erhöht das Bundesfinanzministerium (BMF) regelmäßig (zuletzt per BMF-Schreiben vom 21. September 2018, Az. IV C 5-S 2353/16/10005 und vom 20. Mai 2020, Az. IV C 5 - S 2353/20/10004).
die werden wohl einfach gestrichen (nicht anerkannt)
Mietwagen ist geklärt. Private fahrten ohne Belege schwierig. Selbst ein tankbeleg sagt nur was aus wenn man in der neuen Ortschaft getankt hat.
Problem ist dass diese Quittung von jedermann erstellt werden können. wahrscheinlich auch ohne Stempel? Wenn du sowas wie chatverläufe oder ähnliches hast würde ich das dranhängen.
Ikea Kontoauszug kann man definitiv versuchen. ist ja plausibel.
die 16 fahrten sehe ich als problematisch an. vorallem auch hier wieder schwierig diese nachzuweisen.
Im schlimmsten fall werden diese kosten einfach nicht angerechnet. also einfach probieren und wenns nicht klappt dann ist es eben so.
Möbelkäufe sind privat veranlasst und daher nicht absetzbar
liest man auch überall anders..
Ich fürchte, das wird so nichts.
Möbel und freiwillige Besichtigungsfahrten für den Ex-Vermieter haben ja nichts mit einem beruflich bedingten Umzug zu tun.
Viel Glück.
Danke für die Antwort. Dann habe ich es ja aber völlig falsch gemacht! wie verhalte ich mich da jetzt? ich kann ja jetzt schlecht beim Finanzamt anrufen und sagen "ups sorry, die 860€ waren meine Möbel aber die gehen ja nicht"
wie gehe ich jetzt weiter vor?