Umzug Steuerabsetzung richtig eingetragen?
Ich hatte bereits versucht dies zu recherchieren, aber im Bezug Steuererklärung und spezifische Fragen findet man schwer was.
Unter Umzugskosten kann man die Reisekosten am Umzugstag absetzen, das bedeutet Verpflegung sowie die Fahrten dorthin.
Ebenso unter Umzugskosten kann man die Transportkosten absetzen, das bedeutet jegliche Kosten die mit dem Transport aufgekommen sind.
Unter beiden Kategorieren, kann man die Fahrten absetzen, die man gemacht hatte.
Nun ist meine Frage ob ich die Fahrten die ich vollzogen hatte unter Reisekosten sowie Transportkosten eintragen kann, mich für eins der beiden entscheiden muss oder es festgelegt was ich in so einer Situation machen muss.
Ich bin Freitags mit meinen Ordnern, etc zur Wohnung gefahren für die Schlüsselübergabe und habe gleich danach die Wohnung geputzt und eingeräumt. Und am Ende des Tages bin ich wieder zurückgefahren.
Am Sonntag bin ich dann mit den ganzen Rest wieder hingefahren und hatte die ebenso eingeräumt und bin dann ab diesem Tag dort geblieben. Somit war der Umzug abgeschlossen.
Ich bedanke mich jetzt schon sehr auf eure Hilfe.
2 Antworten
Du darfst die Kosten natürlich nicht zweimal berücksichtigen, also nicht sowohl bei den Reisekosten als auch bei den Transportkosten.
Davon abgesehen, dass Transportkosten eher die Kosten des Umzugsunternehmens sind, ist es relativ egal, unter welcher Rubrik Du das angibst. Die Kosten sind ohnehin nur dann Werbungskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Also die Arbeit muss ursächlich für den Umzug sein.
Zur Präzisierung:
Du darfst die Kosten derselben Fahrt natürlich nicht zweimal berücksichtigen, also nicht sowohl bei den Reisekosten als auch bei den Transportkosten.
Was der Fragesteller m.E. will: Die eine Fahrt unter "Reisekosten am Umzugstag" und die ander unter "Transportkosten" geltend machen.
Umzugskosten sind Werbungskosten, sofern sie beruflich veranlasst sind.
2 Fahrten mit 0,30 € pro Kilometer hattest Du als Reisekosten.