Umzug Steuerabsetzung richtig eingetragen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du darfst die Kosten natürlich nicht zweimal berücksichtigen, also nicht sowohl bei den Reisekosten als auch bei den Transportkosten.

Davon abgesehen, dass Transportkosten eher die Kosten des Umzugsunternehmens sind, ist es relativ egal, unter welcher Rubrik Du das angibst. Die Kosten sind ohnehin nur dann Werbungskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Also die Arbeit muss ursächlich für den Umzug sein.

TomRichter  03.02.2022, 21:49

Zur Präzisierung:

Du darfst die Kosten derselben Fahrt natürlich nicht zweimal berücksichtigen, also nicht sowohl bei den Reisekosten als auch bei den Transportkosten.

Was der Fragesteller m.E. will: Die eine Fahrt unter "Reisekosten am Umzugstag" und die ander unter "Transportkosten" geltend machen.

Umzugskosten sind Werbungskosten, sofern sie beruflich veranlasst sind.

2 Fahrten mit 0,30 € pro Kilometer hattest Du als Reisekosten.