Finanzamt fordert Steuerbelge - kann nicht alle nachweisen, was passiert?
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem meine erste freiwillige Steuererklärung gemacht.
Seit 2017 muss man ja keine Nachweise mehr angeben, heute kam aber ein Schreiben vom Finanzamt, dass ich die Aufwendungen für Arbeitsmittel und Größe des Arbeitszimmers nachweisen muss.
Leider habe ich dummerweise nicht mehr alle Rechnungen für meine Arbeitsmittel, ich habe den Betrag über den Preis der Bücher etc ermittelt, dummerweise aber nicht nachgeschaut, ob wirklich noch jede Rechnung exisitiert.
Ich kann nun von dem angegebenen Betrag ca. 100-150 Euro nicht mehr über Belege nachweisen..
Ich wollte deshalb mal nachhören, was nun im schlimmsten Fall passieren kann, da ich mich mit dieser Materie leider überhaupt nicht auskenne.
Viele Grüße und ein schönes Restwochenende
6 Antworten
Da passiert überhaupt nichts, dieser Teil deiner Erklärung wird nicht anerkannt, das ist alles.
Keine Belege, keine Rückerstattung. Daher sollte man Belege immer sorgfältig aufheben und nicht irgendetwas angeben, was man nicht belegen kann.
Nein, es gibt keine Strafe.
Es wird das berücksichtigt, was nachgewiesen wird, je nach Höhe wird es evtl. aber auch berücksichtigt, wenn der Rest nachgewiesen wurde.
PS: Es heißt nicht , dass keine Belege mehr eingereicht werden müssen. „Belegvorhaltepflicht“ bedeutet nur, dass diese erst bei Verlangen eingereicht werden müssen.
Ja, leider war ich da wirklich zu unbedarft..
Kommt auf den Sachbearbeiter an. Im Allgemeinen ist es egal, wen ein paar Belege fehlen und diese nur einen kleinen Teil der angegeben Ausgaben bzw. der Rückerstattung ausmachen.
Wenn Du nicht mit Bargeld bezahlt hast, kannst Du den Kontoauszug aus den Online-Banking nutzen. Hier lässt sich zwar nicht ersehen, ob das ein Fachbuch ist, aber als Hinweis auf die korrekte Angabe reicht es eigentlich aus ... zumal das Finanzamt dann sogar bei der Prüfung der Buchhandlung den passenden Beleg prüfen könnte (was aber bei so geringen Beträgen eher nicht der Fall ist).
Arbeitszimmer Wohnungsgröße laut Mietvertrag, Arbeitszimmer ausmessen. Entweder Arbeitszimmerpauschale oder alle Kosten belegen und prozentual aufs Arbeitszimmer Umlagen. Arbeitsmittel ohne Rechmung klappt nicht.
Ich nutze das Zimmer aber leider nicht als reines Arbeitszimmer. Also es ist quasi ein abgetrennter Bereich eines Flures. Gilt dies dann trotzdem? Oder muss es wirklich ein separater Raum sein?
Droht da denn eine Strafe wegen Falschangaben?
Ich besitze die Gegenstände ja, war aber leider wirklich zu unbedarft. Einige Rechnungen sind beim Umzug verloren gegangen. in Zukunft hebe ich jeden noch so kleinen Beleg auf.