Sollte ich die Enfernungspauschale in der Steuererklärung ansetzen, obwohl ich aufgrund meiner beruflichen Bahncard 100 keine Fahrtkosten hatte?

3 Antworten

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Ja, Du solltest die Entfernungspauschale abziehen. Sie steht Dir zu. Es ist keine Steuerhinterziehung.

Die Entfernungspauschale erhält man unabhängig vom Verkehrsmittel und auch dann, wenn man keine Aufwendungen hatte. Also auch dann, wenn man zu Fuß, mit dem Rad, in einer Fahrgemeinschaft oder mit einer BC 100 zur ersten Tätigkeitsstätte kommt. Allerdings ist die Pauschale in Deinem Fall auf 4.500€ begrenzt.

Der Vollständigkeit halber: Sollte die BC 100 teurer als die Einzelfahrkarten Deiner Dienstreisen sein (was ja aber nicht der Fall ist), müsste der Arbeitgeber den Unterschiedsbetrag als geldwerten Vorteil wie normalen Arbeitslohn besteuern. Er könnte einen Teil dieses geldwerten Vorteils auch pauschal mit 15% besteuern. In diesem Fall müsstest Du eine Bescheinigung darüber erhalten und dann wäre die Entfernungspauschale zu kürzen.

Solche Fälle fallen dem Finanzamt bei einer Lohnsteueraußenprüfung oder Lohnsteuernachschau auf. Wenn der Arbeitgeber aber richtig dokumentiert, passiert ihm nichts (er muss nachweisen können, dass die BC 100 für ihn günstiger war).

Das Finanzamt kann gegenchecken, ob dein Arbeitgeber diese Bahncard in seinen Unterlagen angegeben hat. Dann bist du ein überführter Steuerbetrüger.

Indem es feststellt dass die Firma für dich die Bahncard gekauft hat - Betriebsausgaben-