Umzug wegen Anstellung- Möbel steuerlich absetzen?
Hallo zusammen,
ich wurde neulich (fest)angestellt und musste umziehen. Ich habe einige Möbel von IKEA gekauft für 200 Euro und leider die Rechnung in diesem Umzugschaos verloren. Hätte ich diese Ausgaben steuerlich absetzen können? Was kann ich jetzt tun? Hab mit EC Karte bezahlt.
In der IKEA Webseite steht es > Wie bekomme ich nachträglich eine Rechnung ausgestellt? > Bitte wende dich mit deinem Originalkassenbon an dein IKEA Einrichtungshaus. Weil > nachträglich ausgestellte Rechnungen nur zusammen mit dem Originalbeleg vom > Finanzamt anerkannt werden, stellen wir nur Rechnungen mit Originalbon aus.
Vielen Dank im Voraus!
7 Antworten
Wohnungseinrichtungen sind private Aufendungen. Von den 200 € bekommst du nichts erstattet. Und vorsteuerabzugsberechtigt sind nur Geschäftsleute die auch Rechnungen mit MwSt. stellen.
Umzugskosten selbst kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen absetzen, ja. Aber, wenn Du z. B. nur 20 Kilometer umziehst, damit Du es lediglich einfacher hast, wirst Du selbst die Umzugskosten nicht absetzen können!
Dazu gehört aber nicht die Neuanschaffung von Möbeln, warum auch. Die haben ja nun wirklich NICHTS mit Deinem Job zu tun bzw. tragen nicht dazu bei, dass Du diesen ausüben kannst!
Das Finanzamt prüft die Zumutbarkeit, also ob man von Dir verlangen und erwarten kann, dass Du täglich diese Strecke hin- und zurück fährst!
Ich persönlich denke, bei 160 Kilometern kann man Dir dieses nicht mehr zumuten, der Umzug aus einem beruflichen Anlass also auch OK ist!
Aber: Es gab schon Urteile, bei denen noch von einer Zumutbarkeit gesprochen wurde, wenn die Anfahrtszeit 2 STUNDEN nicht überschreitet.
Es gibt nichts, was es nicht gibt!
Wenn der Umzug beruflich bedingt war, sind das Werbungskosten.
Verheiratete, Alleinerziehende:
1.429 €
Ledige
715 €
315 € für jede weitere Person im Haushalt
Diese Beträge können pauschal ohne Nachweis von Aufwendungen angesetzt werden; alternativ können die höheren tatsächlichen Kosten (mit Zahlungsnachweis) angesetzt werden.
Wenn das privat bedingt war, sind es haushaltsnahe Dienstleistungen (20% der Personalkosten max. 4.000 €) . Sachkosten können nicht berücksichtigt werden.
Einrichtungsgegenstände finden keine Berücksichtigung.
Einrichtungsgegenstände können nur angesetzt werden (über 410 € netto lineare Abschreibungspflicht über die voraussichtliche Nutzungsdauer), wenn sie der beruflichen Tätigkeit dienen, sofern ein häusliches Arbeitszimmer anerkannt wird.
Wenn du private Aufwendungen von deinem Einkommen abziehen könntest, dann würden die meisten so viel ausgeben wie sie verdienen und dann gar keine Steuern zahlen müssen und dann wäre der Staat schnell pleite. Private Ausgaben sind nicht abzugsfähig!
Ich muss dazu sagen, dass ich 160 Km umziehen müsste und bin gerade mit dem Studium fertig. Unter dieser Bedingungen wäre es vermutlich möglich, so wie ich mindestens im Internet gelesen habe...
Danke für deine Antwort! Ich müsste 160 Km umziehen und sogar nach dem Studium. Im Internet fand, dass unter dieser Bedingungen möglich wäre. Wäre es nicht möglich dann?