Steuererklärung Entfernungspauschale wird nicht berechnet?

4 Antworten

Du bekommst die Entfernungspauschale nicht erstattet; der Wert mindert nur das zu versteuernde Einkommen. Außerdem wirken sich Werbungskosten nur aus, wenn sie insgesamt höher als 1.000 € sind, da dieser Betrag bereits automatisch berücksichtigt wird.

858,- € < 1.000,- €.

Ergo wirken sich die Fahrtkosten natürlich nicht aus, da beim Lohnsteuerabzug bereits 1.000,- € pauschal berücksichtigt wurden und deine tatsächlichen Werbungskosten nicht drüber lagen.

Einzig...es wird hier nicht erwähnt, ob evtl noch weitere Werbungskosten geltend gemacht werden, so dass insgesamt doch die 1.000€ überschritten sein könnten.

@icke01

Dann müsste der Fragesteller nachliefern :)

Du hast da leider, wie so viele, einen Denkfehler.
Steuererstattung bedeutet genau das...es wird u. U. ein Teil der Steuer erstattet, die Du zu viel gezahlt hast.
Nicht erstattet werden Dir kosten, die Dir entstanden sind.

Die berechneten Werbungskosten werden, soweit die den Pauschbetrag übersteigen, vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Vom zu versteuernden Einkommen wird die Steuer lt Steuertabelle, also ein gewisser Prozentsatz, berechnet.  

Ergibt das nun weniger Einkommensteuer als Du lt Lohnsteuerabrechnung gezahlt hast, bekommst Du die Differenz erstattet.

Was bedeutet das genau? 

Ich dachte es werden Pauschal 0,30€ pro Kilometer mit dem Auto erstattet?

@Techline2525

Nein. Man kann so pauschal über den dicken Daumen schätzen, dass plus/minus 30% der entstehenden Kosten erstattet werden - sofern sie über den Pauschbeträgen liegen.

@Techline2525

Nein. Das kann ledeglich die Berechnungsgrundlage mindern.

Erstattet werden KEINE KOSTEN! NUR zu viel gezahlte Steuer.

Damit bist du noch innerhalb der Werbungskostenpauschale, die schon in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet ist.

Das sehe ich auch so!