Steuererklärung Kleingewerbe & Werkstudent?
Hallo,
ich würde folgendes gern wissen:
Ich habe ein Kleingewerbe und habe als Freiberufler jährlich eine Steuererklärung abgeben müssen. Nun bin ich ab März als Werkstudentin beschäftigt. Wie muss ich das nun mit der Steuererklärung regeln? Ich verdiene zurzeit nichts aus der freiberuflichen Tätigkeit, muss ich dann also die Einkünfte aus meiner Werkstudententätigkeit eingeben? Oder sind das zwei verschiedene Steuererklärungen? Ich bedanke mich im Voraus.
2 Antworten
Du musst zwei Anlagen zur Steuererklärung einreichen.
Anlage N
Anlage S
Wenn du aus der selbständigen Arbeit kein Einkommen hattest, musst du eben eine "Nullmeldung" erstellen.
danke !!
Solange die Freiberufliche Tätigkeit besteht muss in aller Regel eine Erklärung abgegeben werden. Zumindest sobald du erfasst worden bist im System.
Alle Einkünfte in eine Steuererklärung
für die aus Selbständigkeit eben eine 0er Erklärung und Werkstudent ist nicht selbständige Arbeit.
Ja die musst du zwingend abgeben. Sobald du eine Erklärung abgeben musst, musst du sämtliche Einkünfte offen legen
Danke! :)
okay, danke und als Werkstudent muss ich da eine Steuererklärung abgeben? Also ich eine Steuererklärung muss ich ja sowieso abgeben, weil ich selbstständig nebenbei bin. Aber ich müsste ja quasi eine weitere Anlage ausfüllen, die die Einkünfte meiner Werkstudententätigkeit umfasst. Muss ich diese zwingend abgeben? Danke