Kleingewerbe voraussichtliche Einkünfte?

4 Antworten

jetzt muss ich beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben.

So, wie ich das verstehe, ist das nur der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Eine Steuererklärung ist erst im nächsten Jahr fällig.

Da ich noch einen Vollzeitjob habe, bis Juni weiß ich nicht was ich eintragen soll, ob Brutto oder Netto.

Brutto.

Muss ich am Ende des Jahres noch Einkommensteuer abführen? Weil dann beide Einkünfte zusammengefasst werden?

Einkommensteuer nachzahlen musst du erst dann, wenn du eine Einkommensteuererklärung abgegeben hast, diese bearbeitet wurde und du einen Steuerbescheid bekommen hast.

Im übrigen gebe ich dir denselben Tipp wie @ErsterSchnee: Such dir einen Steuerberater.

Schauerlich! Aber leider kein Einzelfall! Bemitleidenswert!

Du hast ein gewerbliches Kleinunternehmen angemeldet? Gewerbeschein ausgefüllt und unterschrieben? Bist du überhaupt Gewerbetreibender oder erteilst du zum Beispiel freiberuflich Schülernachhilfe? Du hoffst nun also auf Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die keine anerkannte Ausbildung oder Eingangsprüfung (z. B. Gastwirt-Schein) benötigt?

Du bist zugleich Vollzeitangestellter mit Brutto-Lohn noch bis Juni?

Im nächsten Jahr wirst du wieder Schüler? Welche Art Schule? Berufs(fach)schule mit einer Berufsausbildung oder Hochschule oder …?

Welcher Idiot hat dir denn geraten, ohne jegliches kaufmännisches Berufswissen ein "Kleingewerbe" zu eröffnen? Und jetzt musst du zu einem Steuerberater deiner Wahl, der erstmal viel Geld für die Beratung von dir kassieren wird, weil du keine Ahnung vom Geschäftsleben hast!

Besuche schnellstmöglich ein Existenzgründungsseminar (z. B. der IHK in deiner Region), du bist nämlich mit deiner rechtsgültigen Anmeldung Unternehmer geworden - mit verschiedenen Rechten UND Pflichten, abhängig davon, welche Art Unternehmen du gegründet hast.

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Du wirst in diesem Jahr nur 400 € Umsatz haben? So viel wird dein seriöser Steuerberater ja schon kosten. Was soll das denn? Ein teures Hobby! Mit welchem Geld finanzierst du dein "Kleingewerbe"?

Du benötigst geschäftliche Unterlagen - mindestens: Rechnungsmuster für die Kleinunternehmerregelung, Briefbogen, Visitenkarte, Homepage - das sind alles Pflichtausgaben für den Unternehmer!

Du brauchst mehrere Auftraggeber oder Kunden im Geschäftsjahr, damit du nicht in die lauernde Scheinselbstständigkeit fällst, wenn du nicht mehr (wenn du kein Lohnempfänger mehr bist) in die gesetzliche Rentenversicherung DRV einzahlen musst/willst. Den Mindestbetrag von derzeit ca. 85 €/mtl. solltest unbedingt einzahlen. Dann wird auch dein Krankenkassenbeitrag neu berechnet. Wie wird das, wenn du wieder Schüler wirst?! Ein 450€-Minijob nebenbei dazu wäre sehr gut, dabei lässt du die Abgabenpauschale vom Arbeitgeber bezahlen (Rente, Krankenkasse, Steuer usw.): Lass dich also davon keinesfalls befreien, nur damit ein paar Euro mehr auf die Hand erhältst!

DAS IST WIRKLICH NUR EIN KLEINER EINBLICK in das Wissen, das man wissen müsste, bevor man sich selbstständig macht...

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Die Kleinunternehmerregelung besagt, dass dein Unternehmen im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als (derzeit festgelegt) 22´000 € Umsatz, nicht Gewinn, haben wird. Solange bist du deshalb davon befreit, pro Rechnungsbetrag die für dein Gewerbe übliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer von 7 oder 19 %) auf den Betrag aufzurechnen, von dem Kunden den Gesamtpreis zu verlangen und z. B. monatlich ans Finanzamt abzuführen. Im zweiten Geschäftsjahr beträgt die Grenze (derzeit festgelegt) 50´000 €, deshalb sollst du für beide Jahre deinen UMSATZ schätzen und musst darauf achten, dass die Grenzen nicht überschritten werden, ohne dann sofort die Umsatzsteuer von den Kunden einzufordern.

Außerdem musst du finanzielle Rücklagen bilden, z. B. für Pflichtversicherungen, Verbandsbeiträge, Steuernachzahlungen usw. usw..

DAS WAR NUR EIN WEITERER KLEINER EINBLICK ….

So wie dein Stand gerade aussieht, wird dich dein frisches "Kleingewerbe" aber nicht finanziell ruinieren, weil du noch Angestellter bist. Mit deinem Lohn kannst du die Kosten hoffentlich decken...

Viel Erfolg!

Geh bitte zu einem Steuerberater. Es gibt diverse Probleme, die du noch gar nicht bedacht hast - dagegen ist das geschätzte Einkommen banal...

 da bringst du einiges durcheinander

  1. du hast eine sozialversicherungspflichtige Arbeit - da läuft alles wie bisher
  2. du hast ein Gewerbe angemeldet
  3. das was du vorliegen hast ist keine Steuererklärung, sondern ein Fragebogen
  4. trage ein für dieses Jahr das, was d erwirtschaften könntest lt. deiner Planung ( also die 400 Euro) und für das nächste Jahr trage einfach mal 800 euro ein ( es ist ein Fragebogen, mehr nicht)
  5. bei nichtselbständiger Arbeit trage brutto ein ( schreibe es in Klammer dahinter)

      beachte: wollen die es für das Jahr oder für den Monat wissen?

Steuern

  1. Lohnsteuer bezahlst du für das Gewerbe nicht ( LOHN!steuer)
  2. Es kommt darauf an, ob du umsatzsteuerpflichtige Umsätze machen möchtest ( wird auch gefragt) oder nicht
  3. wenn du JA ankreuzt, dann musst du immer Mehrwertsteuer berechnen (Umsatzsteuer), kannst aber die Steuer deiner Einkäufe etc. ( da bezahlst ja DU Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer) dagegenrechnen
  4. angenommen du hast 1000 Euro Umsatz , davon 19% = 190 Euro Umsatzsteuer (USt), die    möchte das Finanzamt von dir    aber du hast Druckerpatronen usw. gekauft für 200 Euro = Steuer 38 Euro   , die kannst du dann von den 190 abziehen
  5. wenn du NEIN ankreuzt, entfällt dieser Zirkus
wollen die es für das Jahr oder für den Monat wissen?

Für das Jahr. Steht auch so im Fragebogen.