Unfall mit privatem PKW auf Dienstweg

3 Antworten

Diese Fälle sind rechtlich eindeutig geregelt. Wenn ein AN mit seinem eigenen Fahrzeug auf einem vom AG angeordneten Dienstweg einen Unfall verursacht, ist der AG zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.D.h., er muß für den Schaden am Fahrzeug des AN aufkommen. Sollte eine Vollkaskoversicherere bestehen, würde diese den Schaden bezahlen, der AG müßte die Selbstbeteiligung übernehmen. Über die Haftpflichtversicherung wird der der Drittschaden entschädigt, der AG muß dann aber sogar die SFR-Hochstufung finanziell ausgleichen - natürlich auch bei der Vollkaskoversicherung.

Du kannst in der Steuererklärung anfallende Kosten des Unfalles auf dem Dienstweg, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind, als Werbungskosten geltend machen.

Das solltest du mit deinem AG klären. Im Normalfall wird solches vorher geregelt.