Unfall mit privatem PKW auf Dienstweg
Hallo,
ich war gestern dienstlich unterwegs und musste zu einem Termin. Auf dem Parkplatz vor Ort bin ich beim parken gegen ein anderes Auto gestoßen. Kann ich meinem Arbeitgeber gegenüber etwas geltend machen, weil es ein angeordneter Dienstweg war, auch wenn es mein Verschulden war?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Antworten.
3 Antworten
Diese Fälle sind rechtlich eindeutig geregelt. Wenn ein AN mit seinem eigenen Fahrzeug auf einem vom AG angeordneten Dienstweg einen Unfall verursacht, ist der AG zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.D.h., er muß für den Schaden am Fahrzeug des AN aufkommen. Sollte eine Vollkaskoversicherere bestehen, würde diese den Schaden bezahlen, der AG müßte die Selbstbeteiligung übernehmen. Über die Haftpflichtversicherung wird der der Drittschaden entschädigt, der AG muß dann aber sogar die SFR-Hochstufung finanziell ausgleichen - natürlich auch bei der Vollkaskoversicherung.
Du kannst in der Steuererklärung anfallende Kosten des Unfalles auf dem Dienstweg, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind, als Werbungskosten geltend machen.
Das solltest du mit deinem AG klären. Im Normalfall wird solches vorher geregelt.