Tankrechnungen trotz km Pauschale abrechnen?

1 Antwort

Wenn das Auto zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird handelt es sich um zwingendes Betriebsvermögen. Demzufolge sind die tatsächlich angefallenen ( und durch Belege wie z.B. Tankquittungen nachgewiesenen) Kosten als Betriebsausgaben absetzbar. Die Entfernungspauschale greift hier nicht.

Wenn es sich um ein privates Fahrzeug handeln würde, welches nur gelegentlich dienstlich genutzt wird, können die anteiligen dienstlichen Fahrten mit 30 ct. pro gefahren Kilometer abgerechnet werden. Beides gleichzeitig kann aber nicht genutzt werden.