Ausbildung- Fahrtkosten zur Berufsschule- wer zahlt?
Ich zahle keine Lohnsteuer in meiner Ausbildung und kann somit keine Spritkosten und Verpflegungsmehraufwendungen über die Steuererklärung geltend machen, die ich eingereicht habe.
Nun hat mir das Finanzamt aber ein Schreiben geschickt, wo drauf steht, dass mein Ausbildungsbetrieb bescheinigen soll, dass ich an 130 Tagen länger als 8 Stunden aus dem Haus war und dass mir die gefahrenen Kilometer (knapp 7000) für Dienstreisen (Fahrt zur Berufsschule) + Verpflegungsmehraufwendungen vom Ausbildungsbetrieb erstattet wurden.
Mein Chef sagt, dass es keine Dienstreise ist und dass ich alle Kosten selber tragen muss.
Was ist jetzt richtig? Weiß nicht weiter. Würde mich über eine Antwort freuen 🙂
4 Antworten
Tatsächlich gelten die Fahrten zur Berufsschule nicht als Dienstreise. Das ist genau wie die Fahrt zur Arbeit, das sind ja auch keine Dienstreisen.
Ja, genau.
Dein Chef hat recht den Dienstreise ist nichts davon!
Teile dem Finanzamt mit das du keine Lohnsteuer oder steuern als Azubi bezahlst und damit nichts wiederbekommen kann ! Es sei den dein Chef würde das von sich aus anbieten!
Berufsschule und Fahrten zur Firma und zurück gehen alleine auf deine kosten!
Und für diese Fahrten bekommt man kein Geld von der Firma! Das weiß auch das Finanzamt!
Ohne eine Einzahlung kannst du vom Finanzamt auch nichts wider bekommen und dein Chef wird dir auch kaum 1000€ werbungspauschale bezahlen!
Auch das Finanzamt macht mal Fehler!
Lass dir das gegenteil von deinem Chef bestätigen Dan kann auch das Finanzamt dir nichts vorwerfen!
Fahrtkosten sind auch bei Azubis Werbungskosten ...
Ja, Berufsschule ist keine Dienstreise und die Fahrtkosten musst du tragen.
Fahrtkosten in der Ausbildung erstattet bekommen - so geht’s! (ausbildungsstellen.de)
Dein Arbeitgeber muss nur bescheinigen, dass er nichts erstattet, dann kannst Du die Kosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen
das führt aber zu keiner Auszahlung - die Kosten werden aber steuerlich dann berücksichtigt, wenn Du tätsächlich Steuern zahlst (also einen Einkommenssteuerausgleich machst)
Und den Einkommenssteuerausgleich kann ich erst dann machen, wenn ich Steuern zahlen? Also erst nach der Ausbildung?
Es ist übrigens meine zweite Ausbildung.
Du musst die Kosten jetzt feststellen lassen (Du bekommst einen Bescheid)
der Abzug der Werbungskosten erfolgt aber erst, wenn Du tatsächlich Steuern gezahlt hast - also wenn Du nach der Ausbildung im Job bist und das erste Jahr Lohnsteuer gezahlt hast
Ich habe ja eine Lohnsteuerklärung eingereicht und alle Kosten angegeben, aber halt unter Dienstreisen verbucht. Wie kann man das denn nun ändern?
Du musst nichts ändern ...
das Finanzamt will doch von Dir noch eine Bestätigung
ob und was der Arbeitgeber davon erstattet hat
hat er nichts erstattet, muss er das bescheinigen
Okay, und das schicke ich dann zum Finanzamt? Und das wird da gespeichert bis ich mit der Ausbildung durch bin und Lohnsteuer zahle? Dann bekomme ich alles auf einmal oder wie?
Sollte ich trotzdem jedes Jahr eine Lohnsteuerklärung machen?
Die vorweggenommenen Werbungskosten werden gespeichert ... (Du bekommst darüber auch einen Bescheid) und nach dem ersten Jahr in dem Du Steuern gezahlt hast bei der Einkommenssteuererklärung in Abzug gebracht ...
wenn noch ein Restbetrag bleiben sollte, wird er im nächsten Jahr angezogen ... solange bis der Betrag aufgebraucht ist
Okay, danke🙏🏻
Fahrten zur Arbeit sind aber Werbungskosten ....