Steuererklärung 2009: reicht ein Kontoauszug als Quittung für diverse Ausgaben aus?

7 Antworten

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du kannst doch pauschal 110€ eingeben (ohne Quittungen) wenn mehr, dann reicht ein Kto-Auszug sicher nicht aus.

Die Finanzämter sind sehr kulant, was Belege angeht. So können z.B. auch die Rechnungen von Online-Käufen (z.B. Ebay) eingereicht werden. Ein Kontoauszug ist ein guter Nachweis für eine getätigte Zahlung, allerdings sollte man sich ergänzend einen Eigenbeleg ausstellen. So ein Eigenbeleg hat gute Chancen vom FA akzeptiert zu werden und umso mehr, wenn man anhand des Kontoauszugs die Zahlung auch nachweisen kann. Im Eigenbeleg sollte kurz erläutert werden, welche Ausgaben sich hinter dem Rechnungsbetrag bzw. Verwendungszweck verbergen. Auch andere Nachweise, z.B. eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, dass ein Arbeitsmittel angeschafft wurde können die Erfolgsaussichten verbessern.

Der Paschalansatz für Arbeitskleidung ist nur möglich, wenn in der beruflichen Tätigkeit auch typische Arbeitskleidung (Kittel, Robe, Sicherheitsschuhe etc.) getragen werden muss. Nur die Reinigung von Arbeitskleidung kann man in jedem Fall pauschal absetzen - unabhängig von der beruflichen Tätigkeit. Hier sind 103 EUR Pauschale üblich, man darf dem Finanzamt aber auch gern (ohne Beleg) vorrechnen, dass die Reinigungskosten höher ausfallen.

Als Nachweis für die Zahlung einer Versicherung mag ein Kontoauszug für das Finanzamt ausreichend sein. Dagegen müssen Ausgaben wie z.B. Bürobedarf, Fachliteratur, Arbeitskleidung, etc. anhand der Originalquittungen nachgewiesen werden. Auf der Bankabbuchung sind die einzeln aufgeführten Positionen der Rechnung ja auch nicht zu erkennen.

LG, Danny

Die alle Werbungskosten müssen nachgewiesen werden, oder als Abeitsmittel ohne Belegen kann man 110,- Euro Pauschale einsetzen. Die Versicherungen sind sonderausgaben und man darf sie mit Kontoauszug einreichen. mfg