Steuererklärung: Muss man bei Zusammenveranlagung alle Ausgaben addieren und eintragen?

4 Antworten

Das Prinzip ist doch ganz einfach: Wenn für jeden Ehegatten eine eigene Rubrik (z.B. bei Vorsorgeaufwendungen) oder Anlage (N, Rente, S usw.) zur Steuererklärung vorgesehen ist, werden die Beträge aufgeteilt. Und dort, wo nur ein einziges Feld zur Verfügung steht, kommt die Gesamtsumme rein....

Danke für deine Antworten! Mir sind noch zwei Sachen eingefallen, bei denen ich mir nicht ganz so sicher bin.

1) Ich mache eine Zusammenveranlagung. Die Ehegatten haben sich Mitte des Jahres voneinander getrennt. Die Kinder leben bei der Mutter. Nun in Anlage Kind war ein Feld, welches nur für Alleinerziehende galt. Meine Frage ist, ob trotz Zusammenveranlagunng dieses Feld auch ausgefüllt werden muss, denn die Ehefrau ist ja ,theoretisch gesehen, alleinerziehend oder?

2) Kann man die KFZ-Haftpflichtversicherung (ohne Teilkasko) in Anlage Vorsorge angeben? Und wenn ja alle Beiträge, die man innerhalb des Jahres gemacht hat oder?

Die Anlage N muss von beiden Steuerpflichtigen jeweils getrennt ausgefüllt werden, auch bei der steuerlichen Zusammenveranlagung.

Da wird er viel lesen können. Einfach mal ins Blaue irgendwelche Forenbeiträge verlinken, in denen zufällig zwei Wörter vorkommen die auch in der Frage hier vorkommen, wird nicht wirklich helfen.

@Helefant

Wer lesen kann, wird das schon verstehen.

Ich informiere mich da selbst.

richtig, denn dann macht ihr nur eine gemeinsame Steuererklärung.

Danke sehr