Steuererklärung - halbes Jahr Studentin & halbes Jahr Arbeitnehmer?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Jule,

als Kosten für das Studium sind alle Kosten der Uni absetzbar, Semesterbeitrag, dazu die Fahrtkosten zur Uni, ggf. die Wohnungskosten vor Ort (bei doppelter Haushaltsführung), Kopierkosten, Lerntreffen usw.

Diese trägst Du in Anlage N bei Studienkosten ein. Am besten legst Du eine Excel Anlage mit allen Kosten dazu, damit das Finanzamt die Kosten nachvollziehen kann.

Der 450 EUR Job ist, wie Du schon geschrieben hast, steuerfrei und braucht nicht angegeben zu werden. Auch das Kindergeld ist keine Einnahmen für Dich.


Tipp am Rande:
Was für ein Studium war es?
ggf.ein Masterstudium oder ein Bachelor nach Ausbildung?
Wenn ja, dann solltest Du überlegen, noch für die letzten 4 Jahre eine Steuererklärung abzugeben, um alle Kosten anzusetzen. Diese reduzieren dann deine späteren Einnahmen.
Hier würde es sich lohnen einmal zum Steuerberater zu gehen.


Viel Erfolg




Juuule91 
Fragesteller
 07.01.2016, 16:00

Vielen Dank!

Ich hab tatsächlich einen Bachelor nach meiner Ausbildung gemacht. Allerdings hab ich nur auf 450 Euro Basis gearbeitet und meine Semesterbeiträge hat (außer in 2015) mein Vater bezahlt. Da bekomme ich dann doch nichts zurück oder? Fahrtkosten gibt es auch nicht, da die im Semesterticket mit drin sind (Semesterticket).

Aber ich hab noch eine andere Frage, ich hab gelesen, dass man bei den Bewerbungskosten 8,50 € pauschal pro Bewerbung absetzen kann bzw. 6 € wenn es eine Mail Bewerbung war. Stimmt das? Oder ist das nur pro Bewerbung bei der man auch ein Gespräch hat? Würde für mich zumindest mehr Sinn ergeben...

Das mit dem Steuerberater ist glaube ich gar keine schlechte Idee... Ich war so motiviert, dass selbst zu machen, aber ich merke echt wie viele Infos mir einfach fehlen.

effenhausen  07.01.2016, 16:09
@Juuule91

Gerne.

Absolut, gehe zu einem Steuerberater, so teuer ist das nicht und Du bekommst eine gute und saubere Steuererklärung

Zu Deiner Frage:
Ja, bei Bewerbungskosten ist eine Pauschale in der Praxis üblich. Post-Bewerbungen sind so mit ca. 5 bis 8 EUR anzusetzen. Bei Vorstellungsgesprächen plus Kilometer zur Firma und zurück.

Viel Erfolg

Juuule91 
Fragesteller
 08.01.2016, 13:31
@effenhausen

Und wie weise ich nach, dass ich mich dort überall beworben habe? Ich habe fast 50 Bewerbungen geschrieben... Eine Liste der Firmen?

effenhausen  09.01.2016, 13:01
@Juuule91

Ganz genau.
Eine Excel-Liste mit allen Firmen:

ABC GmbH, Berlin
TZC GmbH, Hamburg mit Vorstellungsgespräch 300 KM (Hin und Zurück)

Hallo Juuule91,

ein Steuerjahr wird immer komplett betrachtet und alle Einkünfte führen zur Ermittlung der Steuerschuld.

In deinem Fall ist ein 450,- € Job nicht zu den Einnahmen hinzuzurechnen, da dieser steuerfrei ist. Das heißt, dass du diesen nicht zu deinen Einkünften hinzurechnen musst.

Das Gehalt, welches du für deine Vollzeitstelle erhälst wurde schon steuerlich belastet. Diese Steuern werden so entrichtet als ob du das ganze Jahr den gleichen Verdienst hattest.

Du trägst alle deine Einkünfte ein und ziehst die Werbungskosten wie du beschrieben hast ab. Es ergibt sich deine Steuerlast, die du zu tragen hast. In deinem Fall solltest du aus der Vollbeschäftigung heraus eine Steuererstattung bekommen.

Ich empfehle dir den Gang zu einem Steuerberater. Diesen musst du später nicht mehr in Anspruch nehmen, aber für die erste Steuererklärung macht das definitiv Sinn.

Als Studentin habe ich einen Semesterbeitrag bezahlt - welchen ich als
Werbungskosten absetzen kann, wenn ich das richtig verstanden habe?

Ja und nein.

Nach aktueller Rechtslage produzieren Studenten im Erststudium grundsätzlich keine Werbungskosten. Dies hält jedoch der BFH für verfassungswidrig und der Fall liegt beim BVerfG zur Entscheidung, daher solltest du die Kosten auf jeden Fall als Werbungskosten angeben.

effenhausen  06.01.2016, 17:33

Die Aussage ist so leider nicht zielführend.
Die Einteilung in Werbungskosten ist für Jule hier nicht maßgebend. Auch Sonderausgaben kann Jule absetzen und somit Ihre Steuerlast senken.

PatrickLassan  06.01.2016, 19:32
@effenhausen

Bei den Sonderausgaben gibt es einen Höchstbetrag für Ausbildungskosten, während Werbungskosten in voller Höhe abzugsfähig wären.

kevin1905  06.01.2016, 21:14
@effenhausen

Aus Sonderausgaben kann kein Verlustvortrag entstehen, aus Werbungskosten schon. Es ist also ein gewaltiger Unterschied, besonder mit dem Hinweis auf die Steuererklärungen evtl. Vorjahre.

Ferner können Sonderausgaben nur bis maximal 6.000,- € p.a. anerkannt werden.