Von der Mutter Wohnung geschenkt bekommen mit lebenslangem Wohnrecht, welche Nachteile habe ich jährlich bei der Steuererklärung?

5 Antworten

Sagen wir mal so, du kannst für die Wohnung keinerlei Ausgaben, Werbungskosten, Abschreibung etc geltend machen.

Von daher kann man nicht von steuerlichen Nachteilen sprechen, sondern eher, dass sich die Ausgaben nicht im Geringsten steuermindernd auswirken.

Hierfür wäre es erforderlich, dass du Mieteinahmen in einer annähernd ortsüblichen Höhe erzielst. Und das ist ja bei einem Wohnrecht nicht der Fall. Normalerweise jedenfalls nicht. Korrigiere mich gern, wenn deine Mutter doch eine normale Miete zahlen sollte. Dann wäre es wieder was anderes.

denishaas 
Fragesteller
 07.10.2017, 07:30

Nein sie soll keine Miete zahlen. Sie zahlt jetzt auch nur ihre Nebenkosten. Es geht mir darum, dass wenn sie mal ins Heim muss, das die Leute nicht an ihre Wohnung können!

Renick  07.10.2017, 08:27
@denishaas

Dann hast du die Frage ganz falsch formuliert. Denn was du jetzt schreibst hat nichts mit Steuernachteilen zu tun.

Die Wohnung gehört dir. Und ich nehme mal an, es ist auch keine Grundschuld eingetragen, also kann die Wohnung niemand weg nehmen. Sobald deine Mutter das Wohnrecht mal nicht mehr braucht oder darauf verzichtet, weil sie endgültig im Heim bleibt, dann kannst du über die Wohnung frei verfügen.

Wohnung mit lebenslangem unentgeltlichem Wohnrecht für die Mutter? Dann solltest du keine Nachteile haben. Oder erzielst du Einnahmen mit der Wohnung? 

denishaas 
Fragesteller
 07.10.2017, 07:27

Nein ich Erziele keine Einnahmen mit der Wohnung

gar keine, deine Mutter wohnt dort und zahlt sicher auch die Nebenkosten.

keine, du musst wahrscheinlich grundsteuer bezahlen, aber ich weis nicht wie das bei einer Wohnung genau ist, bei einem Haus wäre das so

dresanne  06.10.2017, 19:20

Bei der Eigentumswohnung bezahlt man auch Grundsteuer.

UteSusanne  06.10.2017, 19:22
@dresanne

danke, das wusste ich jetzt nämlich nicht, aber man lernt hier super dazu

Gratuliere.

.... keine, denn so ein Ding kommt doch gar nicht in eine Erklärung. Was soll es da auch?

Beachte: Schenkungen können einige Jahre lang rückabgewickelt werden bei Bedürftigkeit und Leistungen durch die Rathäuser.

DerGeodaet  07.10.2017, 09:03

Rückabwicklung bis zu 10 Jahre - je Jahr ein Zehntel.