Kauf von Stellplatz bei Steuererklärung angeben?

2 Antworten

Die Frage ist, ob der Erwerb der Erzielung von Einkünften dient. Falls ja (etwa um einem Wohnungsmieter zusätzlich einen Stellplatz anbieten zu können), dann wäre das im Rahmen der V+V abzugsfähig nach Maßgabe des Steuerrechts.

Bitte einen StB aufsuchen.

Nach Deinen Angaben (siehe Kommentar unten) vermietest Du den Stellplatz, erzielst damit also Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkünfte sind in der Anlage V der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Aufwendungen, die unmittelbar mit der Vermietung zusammenhängen, darfst Du von den Einnahmen abziehen. Zu den Aufwendungen gehören auch die Anschaffungskosten, allerdings über die Nutzungsdauer (wenn befestigt, 19 Jahre) verteilt.

Achtung: die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen unterliegt der Umsatzsteuer, sofern diese nicht zu einer (vermieteten) Wohnung gehören. Jedoch kannst Du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.