Steuererklärung - 4 Monate in Vollzeit, vorher Azubi

8 Antworten

Die Regelung gibt es nicht. Es hat andere Gründe, warum manche meinen, dass das so ist. Hat damit zu tun, dass der Lohnsteuerabzug nur ein "Vorschuß" ist. Du könntest also zu viel gezahlt haben, weil du einige Monate noch als Azubi beschäftigt warst. Suche dir eine Einkommensteuertabelle für Ledige für das Jahr 2013. Dann rechnest du deinen Jahresbruttoverdienst zusammen. Sieh nach, was du hättest zahlen müssen und was du tatsächlich bezahlt hast. Was du tatsächlich an Steuer (nur Steuer, Sol.zuschl.Kirchensteuer) abgezogen bekamst. Die Diff. wird dir dann erstattet, vllt. sogar alles, weil es einen Freibetrag gibt, erst ab ca. 8000 br.jahrl. muß Lohnsteuer bezahlt werden, gib noch andere Ausgaben an, die man absetzen kann und gib eine Einkommensteuererklärung ab.

Du hast 2 elektronische Lohnsteuerbescheinigungen: 1 für die Zeit 1.1.-31.8. (Ausbildung) und eine für die restliche Zeit des Jahres. Diese 2. Bescheinigung hast Du möglicherweise noch nicht. Das geht bei den meisten Arbeitgebern nicht so schnell.

Dann machst Du Deine Einkommensteuererklärung und trägst in die Anlage N die Daten von den beiden Bescheinigungen ein.

Und wenn Du die Einkommensteuer über ein Steuerprogramm erstellst - z. B. das kostenlose Programm "ELSTER" - kannst Du bei richtiger Eingabe Deiner Daten sofort ablesen, ob und wie viel Steuerrückzahlung Du erwarten kannst.

Ich habe gehört, dass es eine Regelung gibt, bei der man die gesamte Lohnsteuer wiederbekommt, wenn man weniger als 6 Monate gearbeitet hat.

Eine so pauschale Regelung gibt es nicht.

Es ist aber so, das wenn man eine Einkommenssteuererklärung abgibt immer auf das gesamte Jahr gerechnet wird. Dadurch erhällt man wenn man nur ein halbes Jahr gearbeitet hat, oder das Einkommen im Jahresverlauf unterschiedlich war, in der Regel Steuern zurück. Maximal natürlich das, was man an Steuern bezahlt hat. Liegt man unter dem Grundfreibetrag von 8130€, bekommt man alle Steuern wieder. Aber auch darüber lohnt es sich in der Regel, man bekommt halt nicht alles zurück.

ob die Ausbildung hier auch als Arbeitsverhältnis gilt oder nicht?

Das ist völlig egal, es kommt nur auf das steuerpflichtige Einkommen an. Wurden während der Ausbildung steuerpflichtig Einnahmen erzielt, dann zählen diese natürlich mit.

Hey Lis0208,

natürlich ist deine Ausbildung ein Arbeitsverhältnis um muß in der Einkommensteuererklärung mit angegeben werden. Du kannst ja auch die Werbungs-/ Fartkosten in der Erklärung mit angeben sowie die ganzen Vorsorgeaufwendungen usw. usw.

Bei deinem Vollzeitjob tut das Lohnbüro so, als ob das ganze Jahr dein Bruttolohn in dieser Höhe bestanden hat, was ja aber nicht den Tatsachen entspricht! Also wurde dir zuviel an Lohnsteuer einbehalten - drum kannst du mit einer satten Rückerstattung rechnen - je höher die Rückzahlung, je weniger Monate du deinen Vollzeitjob ausgebübt hast!

Gruß siola

PS: Die Unterlagen bzw. Formulare für das Jahr 2013 beim Papierantrag oder die nötige Sotware für das Jahr 2013 gibt es noch gar nicht - für den ElsterFormuar-Download mußt du dich noch gedulden bis zum 13.01.2014!

Hallo, ich habe gute Erfahrung damit gemacht, wenn ich meine kompletten Unterlagen mit zu dem Sachbearbeiter mitgenommen habe. Für den ist das Pille Palle und er füllt dir schnell alles aus, worüber man sich selbst den Kopf zerbrochen hat. Mein Sohn hat z.B. die Monate Jan. bis Mrz. gearbeitet und war dann als Student Hilfkraft bei der Uni. Die Steuern von den drei Monaten hat er zurückbekommen.

Cassadan  06.01.2014, 11:17

und wieso?

ichweisnix  06.01.2014, 11:27
@Cassadan

Weil beim Lohnsteuerabzug monatsweise und bei Jahressteuerausgleich jahresweise gerechnet wird.