Steuererklärung Geselle/Azubi was beachten?

3 Antworten

Für Deine Steuererklärung sind massgebend:

  • Alle Einnahmen, die Du in dem Jahr hattest. Egal, ob Ausbildungsvergütung oder Gesellenlohn oder Mieteinnahme. Und egal, ob Du dafür eine Bescheinigung hast oder nicht.

  • Alle Steuern, die Dir in dem Jahr schon abgezogen wurden. Egal, ob von der Ausbildungsvergütung oder vom Gesellenlohn.. Und egal, ob Du dafür eine Bescheinigung hast oder nicht.

  • Alle Werbungskosten, die Du in dem Jahr hattest. Egal, ob während der Ausbildung oder Gesellenzeit oder für eine vermietete Wohnung.

Wenn Du in den 2 Wochen ALG bezogen hast, musst Du auch das angeben.

Für die Lohnsteuer ist es egal, ob du in der Ausbildung bist oder als Geselle arbeitest. Die meisten Auszubildenden bezahlen nur keine / wenig Steuern aufgrund ihres geringeren Verdiensts und dem Freibetrag (Steuern).

Markus1991 
Fragesteller
 07.04.2013, 22:56

Hey Danke für die rasche Antwort.

Auf dem Lohnsteuerauszug ist auch nur die Zeit vom 13.8 - 31.12 aufgeführt. Heisst die Zeit seit dem ich Geselle bin.

Also im Grunde kann er die Steuererklärung ganz normal machen ? Und wie ist es mit Fahrkosten vor dem 13.8 ? Kann man die auch Aufführen ?

siola55  07.04.2013, 23:21
@Markus1991

Natürlich gibst du die Fahrtkosten für deine Ausbildungszeit auch mit an - die Arbeitnehmerpauschale beträgt automatisch 1.000 Euro als Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten) und zusätzliche Fahrtkosten bzw. Werbungskosten wirken sich erst richtig aus, wenn du mehr als 15 km einfache Entfernung an 220 Arbeitstagen im Jahr mit 0,30 Euro/km angeben kannst! Die Arbeitnehmerpauschale (auch Werbungskostenpauschale genannt f. Fahrtkosten) von 1.000 Euro bekommst du als Arbeitnehmer automatisch angerechnet!

Das Arbeitslosengeld gibst du unter Lohnersatzleistungen mit an - dieses wird nicht direkt mitversteuert sondern findet nur Berücksichtigung in der Steuerprogression, also der Höhe deines Steursatzes!

Gruß siola

Du musst ja eine Lohnsteuerbescheinigung für das ganze Jahr haben. Oder eben vielleicht zwei. Jedenfalls musst Du alle Lohnsteuerbescheinigungen angeben. Und für die Tätigkeiten, für die Du eine Bescheinigung hast, kannst Du natürlich auch Werbungskosten geltend machen.