Steuerbescheinigung von Bank kostenlos oder Bearbeitungsgebühr / Porto?

5 Antworten

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Ist es überhaupt erlaubt, für die Zusendung einer Steuerbescheinigung ein derartiges Entgelt zu verlangen?

Ja.

Ich habe mal gehört, dass Portokosten nicht an den Kunden weitergegeben werden dürfen, weil sie zum gewönhlichen Geschäftsleben dazugehören.

Das trifft nur zum Teil zu. Ein paar Infos findest du hier: http://www.vz-nrw.de/Gebuehrendschungel-Unzulaessige-und-zulaessige-Bankentgelte#entgeltfrdenerhaltvonkontoauszgen

Ich habe mal gehört, dass Portokosten nicht an den Kunden weitergegeben werden dürfen, weil sie zum gewönhlichen Geschäftsleben dazugehören.

Das habe ich so noch nie gehört - daher gibt es in diesem Zusammenhang lediglich den Hinweis, einmal in die AGB zu sehen. Dort findest Du ein Verzeichnis für Gebühren und Kosten. Die nachträgliche Ausfertigung sowie der Versand einer Bescheinigung kostet in der Regel immer ein wenig.

Hallo,

auslagen die im Interesse des Kunden entstehen, hier Porto, können diesem auch belastet werden.

Schöne Grüße

Nein, dier Bank ist gesetzlich zur Erstellung der Bescheinigung verpflichtet

@Hausbootholiday

Joa, vllt hätte er sie ja abholen können. Die Bescheinigung war ja augenscheinlich kostenlos. Dann ist das Porto gerechtfertigt.

Die Steuerbescheinigung muss kostenlos erstellt und auch zugestellt werden.

Banken dürfen lediglich für unverlangt zugesandte Kontoauszüge keine Gebühren mehr erheben. Du hast aber die Zusendung der Steuerbescheinigung veranlasst und wirst zu Recht zur Kasse gebeten.