Steuer zurück durch Fahrschule?

2 Antworten

Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer den Führerschein bezahlt, sind das für den Arbeitgeber Betriebsausgaben.

Das sind Kosten für den Arbeitgeber, wenn er die Fahrerlaubnis für den Mitarbeiter bezahlt und der Angestellte dann mit einer bestimmten Frist von mind. 3 Jahren an den Arbeitgeber gebunden wird.

Scheidet der Mitarbeiter vorzeitig aus, muß er dann die Kosten für die Fahrerlaubnis selbst zahlen