Steuer zurück bei Anbringung einer Markise?

4 Antworten

Dein Vermieter darf die Kosten nur ansetzen, wenn er diese auch tatsächlich getragen hat, also Dir das Geld dafür gegeben hat oder die Rechnung selbst bezahlt hat.

Wenn er die Kosten nicht trägt, aber trotzdem geltend macht, ist das (versuchte) Steuerhinterziehung.

Wieviel Dein Vermieter wiederbekommen würden, hängt von seinem persönlichen Steuersatz ab, können also 10% aber auch 45% sein.

Zudem: Du könntest den Lohnanteil aus der Rechnung in Deiner Erklärung geltend machen und würdest davon 20% auf Deine Steuer angerechnet bekommen. Was aber nur geht, wenn Du bezahlt hast (per Überweisung), keine Erstattung bekommst und die Rechnung nicht Deinem Vermieter gibst.

Wenn Ihr ie markise behzahlt habt, und der Vermieter Euch dafür nichts zahlt, wäre es Steuerbetrug, wenn er die Markise absetzt.

WQenn Ihr die M. gezahlt habt, könnt Ihr Anfahrt, Montage und ggf. die Entsorgung der alten M. incl. MwSt als Handwerkerleistung in Eurer Steuererklärung ansetzen.

Wenn der Vermieter Euch die M. abkauft, kann er von Euch eine Quittung über den entsprechenden Betrag bekommen. wenn er sie Euch komplett zahlt, dann eine Quittung und eine Kopie der Rechnung.

Mit einer Rechnung die auf dich lautet, kann der Vermieter** gar nichts** anfangen. Wenn er den Wert steuerlich geltend machen will, muss er dir den vollen Kauf- und Montagepreis erstatten.

Deshalb wollte er die Rechnung auf seinen Namen, welche er dann bezahlt und ich überweise ihm das Geld.

@Stephan2013

Auch wenn es so läuft, darf er die Kosten nicht absetzen, da er im Endeffekt nicht wirtschaftlich belastet ist. Er hatte keine Aufwendungen.

Wenn Du diese Verfahrensweise noch unterstützt, machst Du Dich ebenfalls wegen Steuerhinterziehung strafbar.

Außerdem solltest Du mal überlegen, was ist, wenn Du ausziehst? Du hast dann im Streitfall keinen Nachweis, dass die Markise eigentlich Dir gehört, weil die Rechnung eh beim Vermieter ist und nicht bei Dir und die Rechnung auf ihn lautet. Mangels Nachweis könntest Du dann keine Erstattung vom Vermieter verlangen bzw. Du könntest die Markise nicht mitnehmen.

@mandelaua

Ich habe vom Vermieter eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag erhalten. Da steht drin, dass ich die Erlaubnis zur Anbringung der Markise habe und das ich die Markise bezahlt habe. Dann steht noch drin, dass bei einem evtl. Auszug die Markise am Haus verbleibt. Dieser Nachtrag ist vom Vermieter unterschrieben. Damit habe ich doch trotzdem den Nachweis, dass sie mir gehört oder? Ich kann noch zusätzlich den Kontoauszug verwahren von der Überweisung von meinem auf seinen Konto. Ich hatte als Verwendungszweck angegeben "Zahlung Markise"

@Stephan2013

Dann hättest Du beim Auszug kein Problem.

Aber trotzdem darf Dein Vermieter die Kosten in seiner Steuererklärung nicht geltend machen, weil er nunmal wirtschaftlich nicht belastet ist. Er macht sich dann der Steuerhinterziehung strafbar und auch Du, weil Du dies unterstützt.

Die kannst Du doch steuerlich absetzen. Warum gibts Du den Vorteil ab?

Weil ich keine Steuererklärung mache, da ich sonst nichts zum absetzen habe.