Kann man Seminare, die vom Arbeitgeber bezahlt werden von der Steuer absetzen?

5 Antworten

Diese Sachbezüge Verpflegung sind ja Kosten, die Dir entstehen, somit kannst Du sie auch absetzen. Außerdem kannst Du die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort absetzen, bei Aus- und Fortbildung den Hin- und Rückweg!

Hallo Jens 2212, die Kosten für die Fortbildung (Lehrgangsgebühren, Fahrkosten, Büromaterial, Mehraufwendung für Verpflegung, Übernachtungskosten usw.) kannst du nach** § 9 EStG** geltend machen, allerdings mußt du gleichzeitig die Erstattung des AG gegenrechnen. Ob dann bei dir was rum kommt weiß ich nicht, aber auf jedenfall werden die Sachbezüge so gemindert und du brauchst dafür keine Steuern bezahlen. Wenn du die Fortbildung nicht angibst, gilt die Erstattung als Bruttolohn und erhöht deinen Steuersatz. Hast du noch Fragen melde dich.

Das Die Sachbezüge angerechnet werden, ist ein Zeichen, dass Du schon mehr bekommen hast, als steuerlich abzugsfähig wäre.

Den Lehrgang hat Dein Chef gezahlt und auch schon als Betriebsausgaben erfaßt.

Wenn Du eigene Kosten hast, die Du auch selbst getragen hast, kannst Du sie abziehen.

Du kannst nur das steuerlich geltend machen, was dir persönlich an Kosten bei dem Seminar entstanden. Z. B. Fahrt zum Austragungsort, wenn der Chef diese nicht übernimmt.

Wenn der Chef die Seminarkosten übernimmt, so entstehen dir ja keine Kosten für das Seminar, sondern dem Chef. Der wird die Kosten als Betriebskosten steuerlich geltend machen.

Wenn du die Verpflegungskosten selber tragen musst, dann kannst du diese steuerlich geltend machen, so du dafür Belege hast. Aber auch hier gibt es festgelegte Höchstgrenzen, abhängig von der Zeit der Abwesenheit von zuhause.

Weder noch, es sei denn Du hast noch andere Aufwendungen in diesem Zusammenhang.