Steuer Instrumentenverkauf?

3 Antworten

Da zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt, fällt keine Steuer an. Davon abgesehen würde nur der Gewinn aus der Veräußerung der Besteuerung unterzogen - ergo kein Gewinn - keine Steuern.

Sofern du nicht gewerblich Instrumente verkaufst nicht.

Über die Frist, wie lange sie schon im Besitz bist, bist du schon drüber.

Aber selbst wenn, berechnet sich der private Veräußerungsgewinn wie folgt:

Verkaufspreis 9000
- Anschaffungskosten 10000
= Verlust 1000

Für einen Verlust muss man keine Steuern zahlen.

Ob es eventuell Besonderheiten bei Instrumenten gibt, weiß ich nicht genau. Dazu bräuchte man auch weitere Informationen (wann genau gekauft, wo, von wem, wann an wen verkauft...)

Ich hoffe, ich konnte helfen :)

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften können steuerpflichtig sein (§ 23 Einkommensteuergesetz).

Sofern es sich nicht um Grundstücke o.ä. handelt, gilt dies aber nur, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Nr 2 EStG), zudem ist offensichtlich kein Gewinn entstanden.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html