Waren als Kleinunternehmer 2019 gekauft, 2020 verkaufen mit Regelbesteuerung?
Guten Tag,
im Jahr 2018 und 2019 hab ich gemäß der Kleinunternehmerregelung keine MwSt ausgewiesen. Das heißt ich hab für meine Waren immer den Brutto Betrag gezahlt ohne eine Steuer geltend zu machen.
Jetzt bin ich da die Umsätze die 17.500 weit überstiegen haben zum 1.1 auf die Regelbesteuerung gewechselt. Wie verhält es sich nun mit Waren die ich 2019 Brutto gekauft habe? Wenn ich die jetzt verkaufe mit MwSt führe ich ja eine Steuer hab die ich nie erstattet bekommen habe da ich sie nicht geltend machen konnte 2019. Muss ich die Waren dann Differenzbesteuern ? Der Termin mit meinem Steuerberater ist erst in einigen Tagen ..
3 Antworten
du kannst für 2020 noch die Kleinunternehmer Regelung abwenden, auch wenn du letztes Jahr über 17500€ Umsatz gemacht hast, sofern dein Umsatz dieses Jahr voraussichtlich unter 50000€ liegt. Vorausgesetzt dein Umsatz in 2018 war unter 17500€
ansonsten:
für die Lieferungen in 2020 schuldest du die Umsatzsteuer
die vorsteuer kannst du nicht abziehen, da die waren ja bereits letztes Jahr gekauft wurden als du noch Kleinunternehmer warst
die Differenzbesteuerung ist auch nicht anwendbar, da bei der Lieferung an dich ja Steuer geschuldet wurde (vgl. die Vorraussetzungen für die Differenzbesteuerung in §25a UStG)
ggf könntest du auf die Anwendung der Kleinunternehmer Regelung in 2019 verzichten. Dann würdest du zwar die ust nachzahlen müssen, hättest aber auch für das ganze Jahr den Vorsteuerabzug
Nein, das ist dann halt Pech... Es hat eben nicht nur Vorteile, Kleinunternehmer zu sein.
Deswegen hat man ja einen Steuerberater...
Solche Dinge kommen ja nicht überraschend. Das plant man entsprechend mit seinem Steuerberater - und zwar im Voraus.
Nun warte den Termin ab, dann bekommst du alle Details.
Ja ich muss doch aber wissen wie ich jetzt mit den Artikeln verfahre ich kann doch den Laden nicht dicht machen bis zum Termin. Also wie werden die besteuert? Muss ich da die MwSt ausweisen für die Artikel obwohl ich die nie geltend gemacht habe ?
Ja, musst du.
Oder du schreibst deine Rechnungen mit ein paar Tagen Verzögerung nach dem Termin.
Was heißt die 17.500 weit überstiegen? Schließlich beträgt die Kleinunternehmergrenze ab 2020 ja 22.000 €. Wenn Du letztes Jahr drunter warst dann musst Du dieses Jahr keine Umsatzsteuer ausweisen.
Weit überstiegen heißt fast 100.000 .., dies war zu Anfang des Jahres nicht absehbar. Der Umsatz war in den ersten 3-4 Monaten von 2019 bei 300-400€ monatlich wenn überhaupt. Daher hab ich dann dem Finanzamt dann einen Brief geschickt mit Hinweis das ich zum 1.1 auf die Regelbesteuerung wechsle.
Ok, dann kommst Du da nicht dran vorbei.
Ja was nein? Wie ist denn dann die Vorgehensweise...
Ich weise auf meinen Rechnungen auch für die 2019er Artikel die MwSt aus und führe die ab ? Heißt ich leg bei allen Produkten drauf außer ich setze den Preis weit über dem Marktüblichen an?