Waren als Kleinunternehmer 2019 gekauft, 2020 verkaufen mit Regelbesteuerung?

3 Antworten

du kannst für 2020 noch die Kleinunternehmer Regelung abwenden, auch wenn du letztes Jahr über 17500€ Umsatz gemacht hast, sofern dein Umsatz dieses Jahr voraussichtlich unter 50000€ liegt. Vorausgesetzt dein Umsatz in 2018 war unter 17500€

ansonsten:

für die Lieferungen in 2020 schuldest du die Umsatzsteuer

die vorsteuer kannst du nicht abziehen, da die waren ja bereits letztes Jahr gekauft wurden als du noch Kleinunternehmer warst

die Differenzbesteuerung ist auch nicht anwendbar, da bei der Lieferung an dich ja Steuer geschuldet wurde (vgl. die Vorraussetzungen für die Differenzbesteuerung in §25a UStG)

ggf könntest du auf die Anwendung der Kleinunternehmer Regelung in 2019 verzichten. Dann würdest du zwar die ust nachzahlen müssen, hättest aber auch für das ganze Jahr den Vorsteuerabzug

Nein, das ist dann halt Pech... Es hat eben nicht nur Vorteile, Kleinunternehmer zu sein.

Deswegen hat man ja einen Steuerberater...

HWerner576 
Fragesteller
 02.01.2020, 13:44

Ja was nein? Wie ist denn dann die Vorgehensweise...
Ich weise auf meinen Rechnungen auch für die 2019er Artikel die MwSt aus und führe die ab ? Heißt ich leg bei allen Produkten drauf außer ich setze den Preis weit über dem Marktüblichen an?

ErsterSchnee  02.01.2020, 13:46
@HWerner576

Solche Dinge kommen ja nicht überraschend. Das plant man entsprechend mit seinem Steuerberater - und zwar im Voraus.

Nun warte den Termin ab, dann bekommst du alle Details.

HWerner576 
Fragesteller
 02.01.2020, 13:50
@ErsterSchnee

Ja ich muss doch aber wissen wie ich jetzt mit den Artikeln verfahre ich kann doch den Laden nicht dicht machen bis zum Termin. Also wie werden die besteuert? Muss ich da die MwSt ausweisen für die Artikel obwohl ich die nie geltend gemacht habe ?

ErsterSchnee  02.01.2020, 13:53
@HWerner576

Ja, musst du.

Oder du schreibst deine Rechnungen mit ein paar Tagen Verzögerung nach dem Termin.

Was heißt die 17.500 weit überstiegen? Schließlich beträgt die Kleinunternehmergrenze ab 2020 ja 22.000 €. Wenn Du letztes Jahr drunter warst dann musst Du dieses Jahr keine Umsatzsteuer ausweisen.

HWerner576 
Fragesteller
 02.01.2020, 19:53

Weit überstiegen heißt fast 100.000 .., dies war zu Anfang des Jahres nicht absehbar. Der Umsatz war in den ersten 3-4 Monaten von 2019 bei 300-400€ monatlich wenn überhaupt. Daher hab ich dann dem Finanzamt dann einen Brief geschickt mit Hinweis das ich zum 1.1 auf die Regelbesteuerung wechsle.

Helefant  02.01.2020, 20:14
@HWerner576

Ok, dann kommst Du da nicht dran vorbei.