Rechtsanwaltskosten von Klage der WEG steuerlich absetzbar?

2 Antworten

.... in unserem Bestand konnte ich solche Kosten und Lasten bisher nicht steuerlich abziehen.

Und was soll hoch sein, wenn der ET auch mit Urteil nicht zahlungsfähig ist?

clanger 
Fragesteller
 30.07.2017, 20:21

Das ist natürlich ein Thema, dann kommt es aber erstmal zur Zwangsversteigerung von diversen anderen Objekten (Häusern) die er noch besitzt. 

Kommt dann natürlich auch drauf an, wie hoch die belastet sind und wer noch alles Geld zu bekommen hat...

Außergewöhnliche Belastungen werden nur anerkannt, wenn sie 1 % des Jahresbruttoeinkommen überschreiten.

schleudermaxe  30.07.2017, 21:17

..... nicht so ganz, oder?

"Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können." (ESTG § 33 Absatz 2 S. 4)