Erhaltungsaufwand Wohnungskauf innerhalb der 15% Grenze. Was gehört dazu?
Hallo Zusammen!
Ich möchte eine Wohnung zur Kapitalanlage kaufen.
- das Bad ist funktionsfähig aber hässlich
- der Boden "funktioniert" auch noch, ist aber total abgenutzt
- die Türen "funktionieren" auch noch, sind aber auch als und aus den 70ern
Um die Wohnung zu verschönern möchte ich (i) das Bad erneuern (ii) den alten Boden durch Laminat ersetzen (iii) die alten Türen durch modernere Türen austauschen.
Kann ich diese 3 Tätigkeiten als Erhaltungsaufwand innerhalb der 15% Grenze steuerlich geltend machen?
Beste Grüße
2 Antworten
Eine Sonderstellung nehmen anschaffungsnahe Herstellungskosten ein. Der Gesetzgeber definiert diese in § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG (Einkommensteuergesetz).
Demnach gehören zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch Kosten für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen (die ansonsten ggf. sowieso direkt abzugsfähig wären).
Voraussetzung: Diese erfolgen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf des Gebäudes und die Ausgaben übersteigen ohne Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes.
Das Finanzamt rechnet alle Aufwendungen in den drei Jahren nach dem Erwerb zusammen.
Ggf. sollte man andere Renovierungsarbeiten, die eigentlich keine Herstellungskosten sind, außerhalb der 3-Jahres-Grenze verschieben, denn die 15%-Grenze ist schneller erreicht als man denkt.
Ein Steuerberater kann hier weiterhelfen.
Ab zum Steuerberater. Unentgeltliche Steuerberatung ist nicht erlaubt. Und daher wirst Du hier auch keine (rechtsverbindliche) Auskunft auf Deinen konkreten Einzelfall bekommen.