Mieteinnahmen versteuern, verstehe ich nicht?

6 Antworten

sagen wir mal die 4000€ sind die einzigen Einnahmen pro Monat.

Dann läuft die Selbständigkeit aber entsprechend schlecht.

So jetzt die Frage, muss man von den 48000€ die Steuer bezahlen oder
wenn erst alles abgerechnet wird, also strom, gas, wasser
Versicherungen, Hausverwaltung, steuerberater usw..

Mieteinnahmen Brutto - Werbungskosten = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Steuern werden auf den Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich der Sonderausgaben (z.B. Sozialversicherungsbeiträge) entrichtet. Dies nennt sich das zu versteuernde Einkommen.

also denke ich man zahlt die steuern satz von den 21000€. Die wäre bei 26,96% oder?

Wie gesagt, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen werden hiervon die Sozialversicherungskosten abgezogen und dann landet man nach Abzug von Kranken und Pflegeversicherung bei etwa 17.000,- € zu versteuerndem Einkommen.

Hi,

du schreibst, dass die Mieter im Gewerbe tätig sind, hast du denn auch optiert und zahlen die Mieter eine Umsatzsteuer an dich? Dann wäre diese auch abzuführen. Nach Ende des Wirtschaftsjahres ziehst du alle Kosten (Nicht umlagefähige Kosten, Mietverlust, etc.) von den Einnahmen ab und versteuerst den Rest. Hier kann dir ggf. ein Steuerberater gut zur Seite stehen. Das ganze läuft dann unter Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und ist im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung zu versteuern. Der Steuersatz richtet sich letztendlich nach deinem gesamten zu versteuernden Einkommen, was vermutlich nicht nur Mieteinnahmen sind.Denk ggf. an die Abschreibungssätze der Immobilien von 2% pa insofern sie noch nicht abgeschrieben sind.

Grüße

1. Von den Mieteinnahmen gehen deine Kosten weg, um auf den Gewinn aus der Vermietung zu kommen.

2. Der Steuersatz lässt sich daraus allein nicht bestimmen, denn du könntest ja noch weitere Einnahmen haben. Und du hast vielleicht Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, die abgesetzt werden können. Das ergibt sich alles aus deiner Einkommensteuererklärung.

Wenn nur das deine Einnahmen sind, sonst keine weiteren Einkünfte, dann wird nach Abzug aller Kosten für dich sehr wenig übrig bleiben,um davon leben zu können.

Sozialversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung.,Krankenkasse, Soli, Kirchensteuer usw.

Die Steuer wird vom Bruttoeinkommen, nach Abzug aller steuerlich geltend machender Posten erhoben.

Wenn du dann bei 17 000.--€ landest,, bleibt dir nicht allzu viel an Netto übrig.

Erst mal kann man selbständig sein, aber eine Immobilie muss je nicht zum Gewerbe gehören. Wenn im Privatbesitz, dann kann man auch keine MWSt berechnen, der Gewerbliche Mieter zahlt die Miete brutto gleich netto und ohne Vorsteuer absetzen zu können.

Egal ob du nun gewerblicher Vermieter bist, oder privat Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst, natürlich kann man die Ausgaben bei der Gewinnermittlung von den Einnahmen abziehen. Zu den Ausgaben, oder Werbungskosten zählen auch die Abschreibung (AfA), Zinsen und Kosten der Hausverwaltung.  

Ein Vermieter ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

Mieteinnahmen sind zwar steuerfrei; auf die Steuerfreiheit kann verzichtet werden, wenn der Mieter ein Unternehmer ist.

Und zur Ermittlung der Einkünfte aus V´+V: Bei Privatgrundstücken nennt sich das "Ermittlung der Einkünfte".

Bei Betriebsgrundstücken spricht man von einer Gewinnermittlung.

@Helmuthk

Das stimmt so nicht: ein Vermieter ist keineswegs automatisch gewerblich, also Unternehmer mit der Möglichkeit, USt zu erheben. Ab wann das Finanzamt Unternehmerische Tätigkeit annimmt, kann ich nicht hinreichend beantworten, aber auf jeden Fall ist das nicht bei nur wenigen Wohnungen der Fall. Achtung: googeln findet auch Schweizer und Österreichische Beträge, das kann in jedem Land anders geregelt sein. Jedenfalls wird beim Vermieten die Gewerblichkeit keineswegs so streng definiert wie bei anderen Geschäften. Klar ist Vermietung normalerweise:öffentliche Angebote, auf Dauer angelegt und mit Gewinnerzielungsabsicht verbunden (die 3 Kriterien für Gewerbe). Aber hier hat man eine eigene Einkunftsart und eigene Formulare bei der Steuererklärung, Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) nach der die grosse Zahl der privaten Vermieter auch privat bleibt, also ohne aufwändige Buchführung, Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer.

Richtig ist, dass längerfristige Vermietung von Räumen und Grundstücken, egal ob Wohnraum oder Gewerbe USt frei ist (aber die Gewinne sind natürlich nicht steuerfrei), aber der Vermieter der Unternehmer ist, KANN sie unter bestimmten Umständen trotzdem erheben (§9 UStG) - weil das für den Unternehmer als Mieter keine Kosten sind, für den Vermieter aber durch den möglichen Vorsteuerabzug Vorteile bringen kann.