Ist es als Selbständiger / Freiberufler besser ein Elektro-Neugerät mit ausgewiesener Steuer zu kaufen oder ein "Gebrauchtes" Schnäppchen ohne Rechnung?

4 Antworten

Hallo,

Deine Berechnung der Option 1 geht in Ordnung. Bei Option 2 muss berücksichtigt werden, dass die 400€ auch den Gewinn mindern. Dazu genügt der Nachweis wie viel gezahlt wurde (kein Problem, wenn unbar) und an wen gezahlt wurde.

Am einfachsten vergleicht man in solchen Fällen den Nettopreis der Neuware mit dem Preis der privat verkauften Ware. Wenn man die Differenz mit dem Grenzsteuersatz multipliziert, hat man eine gute Abschätzung des Preisvorteils. Konkret:

Nettopreis iPhone neu: 621€

Preis eBay Privatverkäufer: 400€

Differenz: 221€

Kostenvorteil eBay-Phone: 221€ x (100%-30% Grenzsteuersatz) = 155€

Natürlich ist das nur ein Schätzwert - ein Blick in die Zukunft per Glaskugel. Aber um eine Entscheidungsgrundlage zu erhalten, kann man wahrscheinlich nicht besser vorgehen, wenn man nicht immensen Aufwand betreiben will.

Bei deiner Berechnung von Variante 1 passen zwei Dinge nicht ganz. 1. Bei Anschaffungskosten über 410 Euro können die Ausgaben im Jahr der Anschaffung nicht komplett als Betriebsausgabe angesetzt werden, sondern müssen zeitanteilig über die voraussichtliche Nutzungsdauer ( bei Mobilfunkgeräten glaube ich waren es 3 Jahre) abgeschrieben werden.

2. Die Auswirkung des Betriebsausgabenabzugs (weniger Gewinn) auf die Einkommensteuer kann man ohne weitere Informationen zu den persönlichen Verhältnissen nicht bestimmen. Diese hängt vom individuellen Grenzsteuersatz ab. Ich habe mal die ESt für ein zu versteuerndes Einkommen (dieses wird in der Einkommensteuer besteuert und nicht der Gewinn) in Höhe von 50.000 berechnet und komme auf 12.780 Euro (ohne Soli bzw. ggf. KiSt). Wenn man das z.v.E. um 207 Euro mindert (Anschaffungskosten 621/3) errechnet sich eine ESt von 12.695, also 85 Euro weniger im Jahr der Anschaffung.

Bei Variante 2 hat man ja weder einen Vorsteuerabzug noch die Möglichkeit die Ausgaben gewinnmindernd abzusetzen, da keine ordnungsgemäße Rechnung existiert. Ich würde daher als Unternehmer mich wohl für Variante 1 entscheiden.

Auch eine Privatperson muß dir eine Rechnung ausstellen, ohne Umsatzsteuer.

Wenn er das verweigert, würde ich bei dem Verkäufer nichts kaufen.

Ein Privatperson darf kein Rechnung ausstellen. Er kann höchstens ein Quittung ausstellen bei Barzahlung

@Isafraral

Natürlich darf auch eine Privatperson eine Rechnung ausstellen, wenn nicht Barzahlung, sondern Überweisung vereinbart ist.

ER darf nur keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Version 1, als Freiberuflicher musst Du ja ständig erreichbar sein.