Stererklärung Fernschule?

1 Antwort

Die Fernuni ist keine erste Tätigkeitsstätte; daher wird die Fahrt nicht bei der Entfernungspauschale eingetragen - daher sind die Fahrten als Auswärtstätigkeit zu erfassen (Anlage N: "Reisekosten bei beruflich veranlaßten Auswärtstätigkeiten" - Fahrtkosten hin und zurück)