Stellungsbefehl Haftbefehl?
Wenn ein Stellungsbefehl per Post einflattert und nicht wahrgenommen wird (Person flieht aus deutschland ins EU ausland) wird er dann im EU ausland gesucht?
Habe zuletzt auf rtl Verdachtsfälle gesehen und da wurde das nicht so richtig erklärt......????
Fall war solcher, die Person wurde wegen Betruges zu 2 Jahren verurteilt hat den Stellungsbefehl aber nicht wahrgenommen wo wird er jetzt gesucht nur in Deutschland oder auch im EU Ausland??
Suchen sie Ihn jetzt nur in deutschland?
Wenn hier sich welche unsicher sind wer kann mir solche fragen genau beantworten, das thema hat mich sehr fasziniert.
2 Antworten
Es kommt auf das Delikt an, ob dafür ein internationaler Haftbefehl ausgestellt wird
Auf jeden Fall wird er festgesetzt, wenn er wieder einmal in einem deutschen Flughafen kontrolliert wird.
Wenn der Stellungsbefehl per Post kommt, ist es ja Pilllepalle. Wegen eines KApitalverbrechens würden 2 kräftige Polizisten bei Dir auftauchen. Aktiv gesucht wirst Du nicht, stehst halt im Computer und wirst bei einer eventuellen Abfrage geschnappt.