Auswandern trotz Bewährung?
Auswandern trotz Bewährung.... Guten Tag ,mal angenommen die Person A hat eine Straftat begangen sich diesen Strafverfahren aber nicht gestellt sondern hat sich mehre Jahre im Ausland aufgehalten... Person A hat sich Dan aber mittlerweile gestellt in Deutschland und es lag kein Haftbefehl vor gegen Person A...nun wurde die Akte wieder geöffnet und Person A watret auf das Gerichtsverfahren ? nun Stellt sich die Person A ? Folgende Frage da vermutlich eine Bewährungsstrafe unter oder bis zu 1 jahr auf die Person zukommt wie hoch sind die Chancen Für Person A wieder ins Ausland zurückzufahren da Person A im Ausland Heiraten will und dort weiter Leben möchte doch geht das so einfach auf Bewährung??
4 Antworten
egal, was person a gemacht hat, die soll bitte die eier in der hose haben und zu seinen fehlern stehen oder unserem land bitte für immer den rücken drehen.
Du mußt sicherlich für den langfristigen Auslandsaufenthalt ein Visum beantragen. Ob deine Bewährungsstrafe bei der Visumserteilung hinderlich ist, kann dir nur die Botschaft des Landes bzw. ein Konsulat sagen. Sicherlich hängt es auch von der Straftat ab, die du begangen hast.
Wenn er keine Auflagen hat das er In D bleiben soll kann er im Schengenraum bestimmt rumreisen. Wenn er ein Visum brauch, wird ja alles geprüft und wenn die merken das was gegen ihn vorliegt wird er keins bekommen
Das hängt davon ab in welches Land Person A auswandern möchte,zB in Kanada hätte Person A mit einer Vorstrafe ,egal für was fur eine Tat,keine Chance auch nur ein Visum zu bekommen.