Muss eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen einreichen...

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ojeh,

also Alles kann ich Dir nicht auflisten und erklären.

Wegen gesundheitlichen Problemen kann Dich die Jobagentur und das Arbeitsamt nicht sperren. Da Du ausreichend gearbeitet hast bekommst Du Arbeitslosengeld I, Also kein Hartz4.

Da darf also auch das Einkommen der Lebensgefährtin nicht angerechnet werden, wenn auch das Jobcenter immer versucht.

Um den Vollpfosten mal Arbeit zu machen stell einen Antrag gem. § 44 SGB wenn die blöd kommen.

Ich habe sie schon so weit getrieben das die meine Akten nicht mehr auffinden konnten und erfolgreich verklagt.

Lass Dir nichts gefallen, geh mit einem Zeugen zur Beratung. Die werden sofort ganz lieb. Das ist Dein Recht. Sie sind verpflichtet alle rechtlichen Wege zu benennen. Wenn nicht, so kannst Du kostenlos Rechtsmittel anwenden.

So nebenbei.... ich war der Beschwerdeführer, das man nicht mehr den kompletten Antrag bei der GEZ ausfüllen muss. Das kommt bald in einer Zeitung als Bericht. Bin nur ebenfalls gesundheitlich angeschlagen und brauche noch ein paar Tage das zu veröffentlichen.

Gute Besserung und LG

Natürlich musst du kündigen in deinem Betrieb. Eine Sperre gibt es auch nicht wenn du schriftlich hast, dass du diesen Beruf nicht mehr ausführen kannst. Bei den Leuten vom Arbeitsamt braucht man schon ein dickes Fell, hab das auch mal ein paar Jahre mitmachen müssen. Die tun ja grad so, als wäre das ihr eigenes Geld was die dort verteilen.

Wenn man wegen einer Krankheit nicht arbeiten kann, wird man normalerweise erst einmAL ARBEITSUNFÄHIG GESCHRIEBEN. Ob der Arbeitgeber dann kündigt, ist dann seine Sache.

Wenn du selbst kündigst, setzt du dich der Gefahr ausm, dass die Arbeitsagentur diese Arbeitslosigkeit als "grob fahrlässig selbst herbei geführ"t betrachtet. Also sind das 12 Wochen Sperre.

Wenn du wirklich aus gesundheitlichen Gründen kündigen musst und der Arzt dir das Bescheinigt dann gibts auch keine Sperrzeit. Die Mitarbeiterin auf dem Amt hat leider Recht. Die kümmern sich erst um deine Sache wenn du gekündigt hast/wurdest. Wie viel AlG du bekommst können die dir genau sagen wenn du dein Einkommen der letzten 12 Monate nachgewiesen hast. Danach wird es berechnet.

NEOtheONE 
Fragesteller
 31.07.2011, 23:00

und wielange dauerd das ca. Bis ich ALG bekomme? Ich muss schloießlich meine Rechnungen bezahlen.

Oldie01  31.07.2011, 23:04
@NEOtheONE

Wenn die Unterlagen komplett sind gehts recht schnell (zumindest bei uns). Außerdem wird es rückwirkend gezahlt wenn es sich verzögern sollte. Allerdings nur wenn der Antrag frühzeitig gestellt wird. Also vor dem ersten Tag als Arbeitsloser.

NEOtheONE 
Fragesteller
 31.07.2011, 23:30
@Oldie01

Also wenn ich theoretisch morgen Kündige und ab dem 1.09.11 arbeitslos bin und morgen mich direkt arbeitslos melde klappt das bis dahin?

Oldie01  01.08.2011, 00:18
@NEOtheONE

Nein nicht unbedingt.

Aber du bekommst doch ohnehin bis zum 31.08. noch Lohn und das nächste Geld bekommst du erst zum 30.09.. Das Arbeitsamt zahlt genauso rückwirkend wie es bei Lohn/Gehalt auch üblich ist..

also bei mir musste ein amtsarzt vom arbeitsamt eine feststellung machen dass ich diesen beruf nicht mehr ausüben kann und erst danach durfte ich kündigen. die zeit bis dahin war ich krank geschrieben . mach dir doch am besten nochmal einen termin bei deinem arbeitsvermittler und lass es genau abklären wie du vor zu gehen hast . am telefon ist das immer schwierig und kann man sich nicht 100% drauf verlassen .

NEOtheONE 
Fragesteller
 31.07.2011, 22:57

Ich war Persönlich da und sie haben es trotzdem nicht geschafft ;-). Also so wie ich das bei meinem Ersten Termin Verstanden habe reicht es wenn ich das Attest einreiche aber keine Ahnung ob das Stimmt. Wie lang ist eigentlich die Kündigungsfrist wenn ich Kündige? 1 Monat?

Oldie01  31.07.2011, 23:02

Das mit dem Amtsarzt habe ich vor ein paar Jahren auch erlebt da ich 13 Monate Krank war und das Amt den Bescheinigungen meines Hausarztes und meines Chirurgen nicht glaubte musste ich zum Amtsarzt.

Dort traf ich dann einen querschnittgelähmten Maurer der dort vom Arbeitsamt aus untersucht werden sollte ob er wirklich nicht als Maurer arbeiten kann!!! Es gibt schon Beamte die haben den Knall nicht gehört.