ALG1 Sperre nach Eigenkündigung, aber anschliessenden neuen Job´?

3 Antworten

Eine Eigenkündigung zieht immer eine 12 Wöchige Leistungssperre nach sich. Ausnahmen sind nur eventuell mit ärztlich bestätigten Einschränkungen möglich.

Wenn Du wegen eines neuen Jobs gekündigt hast und dort gekündigt wirst, bekommst Du keine Sperre.

Eine Sperre würde es nur bei Eigenkündigung oder Selbstverschulden (z.B. fristlose Kündigung) geben.

Ich habe den Job gekündigt, weil ich umgezogen bin. Ich habe dadurch eine Sperre erhalten. Während der Sperre habe ich einen neuen Job bekommen. Nun wurde ich gekündigt aus wirtschaftlichen Gründen. Werde aber wieder in 3 Monaten eingestellt. Bekomme ich jetzt den Rest der Sperre vom letzten Jahr jetzt angehängt? 

@siegridzins

Dann lebt deine Sperre wieder auf.

Du hättest ja so kündigen können, dass du nahtlos in den neuen Job gewechselt wärst. Ein mehrmonatiger "Urlaub" dazwischen wird nicht von der Versichertengemeinschaft bezahlt.

@DerHans

Was für ein Urlaub? 

@siegridzins

 Bekomme ich jetzt den Rest der Sperre vom letzten Jahr jetzt angehängt? 

Kann ich mir nicht vorstellen. Du hast Dich um Arbeit bemüht und auch gearbeitet. Wenn Du den Jobverlust nicht selbst verursacht hast (hier trifft Dich ja keine Schuld), kann man m.E. die Sperrfrist nicht wieder "aufleben" lassen.

@DerHans

Ein mehrmonatiger "Urlaub" dazwischen

@DerHans: Für die Eigenkündigung wurde doch schon gesperrt. Wo siehst Du hier bei einer betriebsbedingten Kündigung einen gewollten "Urlaub"? Hast Du nicht alles genau gelesen?

wenn der neue Job auch unbefristet war, wirst Du wahrscheinlich keine Sperrzeit erhalten.

Wenn Du aber eine unbefristete Stelle für einen befristeten Job gekündigt hast, könnte es theoretisch eine Sperre geben.