Steht mir bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit Fahrgeld zu?

3 Antworten

Es besteht kein Anspruch auf Fahrgeld - allerdings spricht nichts dagegen, Fahrgeld bei der Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind, zu beantragen. Fahrtkosten können abzugsfrei für Ehrenamtliche wie Mitglieder der Organisation erstattet werden, allerdings nur bei einer durch die Organisationstätigkeit veranlassten Auswärtstätigkeit. Die Erstattung der regelmäßigen Fahrtkosten zwischen Wohnort und Organisationsstätte wäre hingegen nicht abzugsfrei, sondern müßte auch bei Ehrenamtlichen versteuert werden.

Mehr zu Fahrtkosten und sonstigen Aufwandsentschädigungen finden Sie hier: http://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-verein/fragen-antworten/expertenfeedback-kategorieansicht/thema/aufwandsentschaedigung/

eherenamtlich; heist man arbeitet umsonst. Fahrgeld wird nicht gezahlt

Nein leider nicht