Fahrgeld bei Unterhaltberechnung

3 Antworten

'Türlich, Selbst wenn dein Arbeitgeber Dir ein Ticket zur Verfügung stellen würde, wäre das eine "geldwerte Leistung", die auf deinen Anspruch angerechnet würde ...^^

Thunder1262  10.08.2011, 09:10

Ein Ticket würde aber nirgendwo auftauchen. Der Steuerfreie Zuschuß ja.

Eulenspiegel  10.08.2011, 09:16
@Thunder1262

Er/^Sie müsste auch diese Leistung angeben ...^^

Thunder1262  10.08.2011, 09:23
@Eulenspiegel

Müßte ja, sollte nein. Wenn sie nirgendwo auftaucht ?!? Werde selber mal Unterhaltsverpflichtet, dann sprechen wir uns wieder.

Eulenspiegel  11.08.2011, 16:36
@Thunder1262

hüstel

Wolltest Du sagen: Sollte ja, macht aber keine/r?^^

Sicherlich dürfen die das mit als Einkommen dazu zählen, wenn im Gegenzug aber auch Betriebsbedingte Aufwendungen von 5% des Nettogehaltes, mindestend 50€ und maximal 150€ vom Netto abgezogen werden. Wenn du mehr Ausgaben für Fahrten zur Arbeit hast und eventuell noch Arbeitskleidung selber Waschen und Kaufen mußt, dies Nachweisen kannst muß der tatsächlich nachweisbare Betrag abgezogen werden. Wenn das Jugendamt dies nicht tut, nimm dir einen Rechtsanwalt, beantrage Gerichtskostenbeihilfe und Klage gegen den Bescheid. 16,30€/Tag bei 20 Tagen macht das 326€ Steuerfrei, Dann hast du einen Relativ weiten Weg zur Arbeit, mindestens 55 km hin und Zurück oder auch nur eine Strecke. Dies muß auch bei der Einkommenserklärung als Fahrtkostenzuschuß angegeben werden, was widerum die Rückerstattung schmälert. Woher weiß die Kasse das? Steht es auf den Abrechnungen? Dann steht es auch auf dem Steuernachweis für den Jahresausgleich.

Thunder1262  10.08.2011, 09:16

Ich vergaß, lass den Bescheid immer Überprüfen von einem Rechtsanwalt, die Ämter vergessen immer (mit oder ohne Absicht) die Einberechnung verschiedener Sachen,damit der Unterhalsberechtigte soviel wie möglich bekommt und das Amt so wenig wie möglich zahlen muß.

Ja, das dürfen sie.

Im Gegenzug kannst du natürlich für jeden gefahrenen Kilometer dann wieder 0,30 € als berufsbedingte Aufwendungen geltend machen. Dies mindert dann wieder das unterhaltsrechtliche Einkommen.