Mehr Bruttogehalt oder statt dessen Fahrgeld?

14 Antworten

Naja, dafür brauchst du dafür keine Steuern und Sozialversicherung zahlen. Was bleibt dir übrig, wenn du eine Bruttolohnerhöhung bekommst, wieviel nach der Steuererklärung, wenn du keine Fahrtkosten mehr absetzen kannst? Allerdings fehlt dir das Geld dann auch in der Rente, wenn du es als Fahrgeld bekommst. Es gibt also mehr zu berücksichtigen. Generell solltest du allerdings mit dem Fahrgeld besser wegkommen, wenn ich nicht irre.

Der durch eine Brutto-Gehaltserhöhung sich ergebende höhere Rentenbeitrag steht in keinem Verhältnis, da hinsichtlich einer zu erwartenden höheren Rente, als dass der erhöhte Fahrtkostenzuschuss sich sofort als erzielbarer Nettoertrag bemerkbar machen würde.

Das allein schon deswegen, weil die Werbekostenpauschale um 80 €, ab 2011 erhöht wurde.

Das ganze Zeuch mal durchtippseln. Beides ist zwar eine Entlohnung, aber da kann sich etwas #ndern. Nach deutschen Steuergesetz kann eine Gehaltserhöhung durchaus zu weniger Netto führen. Klingt jetzt doof, iss aber so. Sagt die Maus.

frage mal deinen steuerberater. wenn ich das richtig in erinnerung habe, fallen für abrbeitgeberseitige zuwendungen wie fahrtgeld und dergleichen, keine einkommenssteuern an. deine erhöhung wäre also brutto=netto. wenn es allerdings eine tarifliche gehaltserhöhung gibt, werden fahrtgelder etc. natürlich nicht berücksichtigt.

Hmmmm.

Wenn du Urlaubsgeld, Krankengeld, (Gott bewahre) Arbeitslosengeld beziehst, dann wird das von deinem Brutto aus gerechnet. Das Fahrgeld spielt da keine Rolle. Auch bei der Rente fällt das Fahrgeld 'unter den Tisch', da du ja dafür keine Beiträge gezahlt hast.

Auch spätere tarifliche Gehaltserhöhungen wirken sich ja in % auf das Bruttogehalt aus. Es steigt also mehr wenn du eine Gehaltserhöhung annimmst. Das Fahrgeld würde wohl gleich bleiben.

Ich weiß auch nicht wie es ist, wenn dein Chef es sich dann doch wieder anders überlegt. Das Fahrgeld kann er dann wohl leichter streichen, als das Brutto kürzen.

Hast du mehr Brutto, dann kannst du immer noch die Fahrtkosten bei der Steuer absetzen. Bekommst du Fahrgeld, dann nicht mehr, oder nicht mehr im vollen Umfang ('Fahrgeld vom Arbeitgeber vergütet')

Ok, wenn du das Fahrgeld nimmst, dann hast du das Geld sofort. Beim 'Bruttoaufschlag' spürst du die Wirkung erst später, aber m.E. nachhaltiger.