Bezahlung als Schwerbehindertenvertreter?

4 Antworten

In meiner Firma bekommen freigestellte Betriebsräte und freigestellte Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten eine Zulage von 80 € im Monat. Diese stellt aber keine Lohnerhöhung dieser Personen dar, sondern eine pauschale Abgeltung eventuell entstehender Kosten durch diese Tätigkeit. Sollte man höhere Kosten haben, so muss man diese Nachweisen (inc. der 80 €) um sie erstattet zu bekommen. (eigentlich will sich der Arbeitgeber durch diese Regelung nur Verwaltungskosten sparen)

Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten werden genauso behandelt wie Betriebsräte. Aus ihrer Tätigkeit dürfen ihnen weder Vor- noch Nachteile erwachsen.

Das bedeutet, wenn du vorher nur Bürobote warst, dann wird man dich auch weiterhin wie einen Büroboten bezahlen.

… Zum einen hat ein Betriebsratsmitglied oder analog dazu der Vertrauensmann der SBV Anspruch auf gleiche Bezahlung während seiner Freistellung …

Warum muss ein SB-Vertreter gleich freigestellt werden? Auch Betriebsratsmitglieder sind nicht automatisch von der Arbeit am Arbeitsplatz befreit!

… und darf monetär nicht schlechter gestellt werden, als er es vor seiner ehrenamtlichen Tätigkeit war.

Das ist richtig.

weiß jemand, in welcher Höhe ein Schwerbehindertenvertreter in einem großen Unternehmen bezahlt wird?

Wie zuvor auch …

Bekommt ein SBV-Vertrauensmann nun dasselbe Gehalt, wie vor seiner Tätigkeit?

Wegen dieses „Ehrenamtes“ bekommst du nicht gleich doppeltes Gehalt!

Willst Du jetzt wissen, ob Du als Schwerbehindertenvertreter Anspruch auf mehr Geld hast? Falls das der Fall ist, ist meine Antwort: NEIN!

darf monetär nicht schlechter gestellt werden, als er es vor seiner ehrenamtlichen Tätigkeit war.

Das ist korrekt.

Zum anderen soll sich die Entlohnung an einer vergleichbaren Tätigkeit eines Angestellten im Unternehmen richten.

Das ist auch korrekt. Gemeint ist hier aber dass ein Betriebsrat/SBV bei Lohn-/Gehaltserhöhungen genau so berücksichtigt wird wie die vergleichbaren Kollegen in dem Job, den ich neben dem "Ehrenamt" noch ausübe, bzw. vor einer vollen Freistellung ausgeübt habe.

Das betrifft dann auch Beförderungen, die vergleichbare Kollegen bekommen und die man ohne das Amt auch bekommen hätte.

Man darf wegen des Amtes allerdings auch keine Vorteile haben. Es geht nicht, dass z.B. ein freigestelltes Betriebsratsmitglied das jetzt evtl. den BR-Vorsitz hat, vorher Teammitglied war jetzt wie ein Teamleiter bezahlt werden soll. Das wäre eine Vorteilsnahme. Bei der SBV verhält es sich genau so.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der SBV-Vertreter wird analog des BR's bezahlt. Also es richtet sich danach, was er früher für eine Position hatte.