Steht mir BAB zu oder nicht?

4 Antworten

Miete kostet 460+ 60 euro fahrtkosten

Der Bedarf eines außerhalb des Elternhauses lebenden Auszubildenden / Studenten beträgt lt. der Düsseldorfer Tabelle 735 Euro incl. des gesetzlichen Kindergeldes.

Tja und Dein Bedarf ist somit "übererfüllt".

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Für volljährige Kinder, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen(auch in Wohngemeinschaften) beträgt der Unterhaltsbetrag abweichend von den Tabellenwerten 735 Euro (670 Euro bis 30.09.2016) monatlich. In diesem Betrag sind 300 Euro für die Unterkunftskosten inklusive der umlagefähigen Nebenkosten einberechnet.

Bei dieser Netto Vergütung wirst du weder Anspruch auf BAB - noch auf Unterhalt von den Eltern haben, selbst wenn diese leistungsfähig wären und dein Auszug notwendig sein würde !

Denn einem Azubi / Stundet der nicht mehr bei einem Elternteil wohnt stehen derzeit laut Düsseldorfer Tabelle monatlich 735 € zu, deine Netto Vergütung würde in der Regel bis auf 100 € wegen Aufwendungen für die Ausbildung auf diese 735 € angerechnet, dass Kindergeld von derzeit min.194 € zu 100 %, da liegst du bereits darüber.

Am besten suchst du dir aus dem Internet mal einen kostenlosen BAB - Rechner, da kannst du dir einen evtl.Anspruch berechnen lassen, aber an deiner Stelle würde ich dann nach deinem Auszug so oder so einen stellen, selbst wenn du dann nur eine Ablehnung bekommen solltest.

Du könntest dann gleichzeitig einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen, zuvor würde ich mir aber aus dem Internet mal suchen ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und dazu den Namen deiner Stadt, da kannst du nachsehen was nach dem SGB - ll für 1 Person angemessen wäre.

Könntest auch direkt beim zuständigen Jobcenter nachfragen, dann hast du es ganz genau.

Denn wenn deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nicht angemessen wären, dann würde das Jobcenter diese in der Regel nur für eine Übergangszeit von bis zu 6 Monaten anerkennen, du würdest schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert, kannst du diese nicht senken und möchtest auch nicht in eine angemessene Wohnung ziehen, dann müsstest du den Differenzbetrag dann selber zuzahlen.

Unter Umständen würde dann auch kein Anspruch mehr auf eine Aufstockung bestehen.

Würdest du jetzt in einer Wohnung mit 460 € KDU - wohnen, dann solltest du bei 860 € Netto um die 1100 € Brutto Vergütung haben, auf dieses Brutto könntest du nach dem SGB ll Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll geltend machen.

Das wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu, bei 1100 € Brutto würde sich ein Freibetrag von 290 € ergeben, diese würden dann theoretisch von deinen 860 € Netto abgezogen.

Es würde sich ein anrechenbares Erwerbseinkommen von um die 570 € ergeben, dazu käme das volle Kindergeld von derzeit 194 €, dass gesamte anrechenbare Einkommen würde dann bei um die 764 € liegen.

Zu deinen 460 € KDU - käme die derzeit volle Regelleistung für den Lebensunterhalt von 416 € ( ab 01.2019 voraussichtlich dann 424 € ) und das würde dann min.ein Bedarf von um die 876 € ergeben.

Du hättest dann zumindest für diese Übergangszeit erst einmal einen Anspruch auf eine Aufstockung vom Jobcenter von um die 112 €pro Monat, sollte die KDU - nicht angemessen sein.

Deine Fahrkosten müssten im Monat schon mehr als 70 € betragen, dann könntest du den übersteigenden Betrag zusätzlich geltend machen, denn in deinen 100 € Grundfreibetrag sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, nach dem Abzug blieben dann diese 70 € übrig und diese sind zunächst für berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten einzusetzen.

Der Höchstbetrag bei BAB beträgt 635€, du liegst bei deinem Einkommen bereits bei 1050€ .......... noch Fragen?

Eine Wohnung für 460€ als Azubi muss man sich schon leisten können .......

Immer der beste Rat: Gib deine Daten im Babrechner.arbeitsagentur.de ein.

Sieht aber nicht gut aus, du verdienst ganz gut.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung