Steht meiner Schwester gegebenenfalls Kindergeld seit 12/2019 zu?

2 Antworten

Wenn den Aufforderungen nachgekommen wird und durch die Nachweise die Voraussetzungen erfüllt sind, dann sollte der Antrag auch bewilligt werden und eine entsprechende Nachzahlung erfolgen.

Bei dem Antrag muss es sich um Kindergeld für behinderte Menschen ab der Vollendung des 18 Lebensjahres handeln, weil im Schreiben vom SGB - Xll die Rede ist.

Ich kann nicht sagen ob es da andere Regelungen gibt, muss es ja aber, wenn es hier um Kindergeld ab Dezember 2019 geht.

Denn für das normale Kindergeld kann es schon einige Jahre rückwirkend nur noch für max. 6 Monate eine Nachzahlung geben.

HaraldWirm 
Fragesteller
 22.05.2022, 20:17

Danke für die Antwort. Dachte dachte ich auch , aber meine Schwester bzw Mutter wird den Antrag wohl 2019 gestellt haben aber dann eventuell "vergessen" haben ( kann sein da Sie ja Probleme hat wegen Hirnfunktions-Störung). Oder Ihr steht es zu , da Sie hält diese Behinderung aufweist. Ihr Lebensgefährte hat genau den Selben Sachverhalt:Behinderung, Grundsicherung etc .

Danke 🌼

isomatte  22.05.2022, 20:59
@HaraldWirm

Das wäre dann natürlich eine andere Sache, wenn der Antrag von damals bis jetzt noch nicht abschließend bearbeitet wurde.

Aber das wären ja fast 2 1/2 Jahre, da muss es doch zwischendurch mehrere schriftliche Aufforderung gegeben haben und wenn man diesen nicht nachkommt, wird der Antrag im Normalfall wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt.

Bitteschön

HaraldWirm 
Fragesteller
 22.05.2022, 21:30
@isomatte

Sie hat mich vor ca 5 Wochen gefragt davor wusste ich nicht, das Sie es beantragt hat . Wird wohl aufgrund ihrer Behinderung noch solang rückwirkend gezahlt .

isomatte  22.05.2022, 21:48
@HaraldWirm

Wenn dann nicht wegen der Behinderung, sondern weil der Antrag im Dezember 2019 gestellt wurde, so wie es aus dem Schreiben zu entnehmen ist.

HaraldWirm 
Fragesteller
 22.05.2022, 22:20
@isomatte

Danke . Lieb von Ihnen . Schönen Abend noch .

isomatte  22.05.2022, 22:23
@HaraldWirm

Bitteschön, wünsche ich auch !

Offensichtlich...