Kindergeld beantragen auch wenn das Kind woanders wohnt?

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Wieder nur Fachleute unterwegs....

Um genaue Auskunft zu geben, sind deine Angaben etwas dünn.

Wohnt deine Schwester nur zum Zwecke der Ausbildung woanders und ist weiterhin im Haushalt der Kindesmutter gemeldet, hat die Mutter weiterhin den Anspruch.

Komplizierter wird es, wenn das Kind einen eigenen Haushalt hat und die Eltern getrennt lebend sind. Dann hat derjenige Anspruch auf Kindergeld, der das Kind monatlich am meisten finanziell unterstützt oder wenn ein Elternteil den anderen zum Kindergeldberechtigten schriftlich bestimmt.....

Ein Kind hat nur einen Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind Vollwaise ist, oder den Aufenthalt der Eltern nicht kennt.

Was einige hier wohl meinen, ist das deine Schwester einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen soll.....aber das ist mit Vorsicht zu genießen und kann mitunter viel Papierkrieg und ggf. auch mit dem Amtsgericht enden. Das kann man aber in der Familienkasse vor Ort besser dann erklären.

Wenn die Eltern sich dahingehend einig sind, wer das Kindergeld bekommen soll und das Kind keinen Krach mit derjenigen Person hat, ist das Kindergeld einfacher mit einem Dauerauftrag vom elterlichen Konto an das Kind weiterzuschicken, als so einen Abzweigungsantrag zu stellen.....

Wenn du unsicher bist, solltest du vor Ort in deiner Famiienkasse anfragen. Ist meist besser, als hier unsinnige Antworten für voll zu nehmen. Geht schließlich um viel Geld.

LG Mathrigo

Ja, solange die Tochter unter 26 Jahre ist und sich in einer Ausbildung befindet, hat sie Anspruch auf Kindergeld. Das ist vollkommen unabhängig vom Wohnort (zumindest solange dieser in Deutschland ist).

Das kindergeld kann deine Schwester selber beantragen da sie Volljährig ist und es so oder so ihr zukommen muss

Ne deine Mutter hat nur anspruch auf das Kindergeld, wenn das Kind auch bei ihr wohnt

Blödsinn.